Definitionen
Fahruntüchtigkeit
§ 316 StGB · StrafrechtFahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln infolge ihrer Wirkung sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Relative Fahruntüchtigkeit erfordert zusätzliche rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen; bei Alkohol liegt der Blutalkoholwert dabei unterhalb der Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit, während es für andere berauschende Mittel keine entsprechenden festen Grenzwerte gibt. Absolute Fahruntüchtigkeit wird demgegenüber unwiderleglich vermutet, wenn der Blutalkoholgehalt bei Kraftfahrzeugführern 1,1 ‰ (Radfahrer: 1,6 ‰) erreicht oder überschreitet, ohne dass es weiterer Ausfallerscheinungen bedarf.
Entscheidend ist die rauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung, nicht allein der Konsum.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Lena trinkt mehrere Gläser Wein und fährt anschließend mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. 2Während der Fahrt beträgt ihr Alkoholwert im Blut 1,3 Promille. Sie fährt geradeaus und hält alle Verkehrsregeln ein.
Trifft „Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonsum von Alkohol oder anderen berauschenden MittelnLena hat Alkohol konsumiert.
- 2erfülltRauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren FahrzeugführungBei einer Autofahrt begründen 1,3 Promille absolute Fahruntüchtigkeit, auch ohne erkennbare Ausfallerscheinungen.
1Lena trinkt ein kleines Glas Bier und fährt später mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. Während der Fahrt beträgt ihr Alkoholwert im Blut 0,2 Promille. Sie ist wach und aufmerksam, reagiert rechtzeitig und fährt ohne Auffälligkeiten.
Trifft „Fahruntüchtigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKonsum von Alkohol oder anderen berauschenden MittelnLena hat Alkohol konsumiert.
- 2fehltRauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren FahrzeugführungDer geringe Alkoholwert begründet keine absolute Fahruntüchtigkeit und rauschbedingte Ausfallerscheinungen fehlen.
Typische Fehler
FehlerUnterhalb der absoluten Alkoholgrenzwerte wird Fahruntüchtigkeit stets ausgeschlossen.
RichtigUnterhalb dieser Grenzwerte kann relative Fahruntüchtigkeit durch rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden.
FehlerEin Unfall nach Rauschmittelkonsum wird ohne Weiteres als Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit behandelt.
RichtigDie Ausfallerscheinungen müssen auf der Rauschmittelwirkung beruhen; ein Unfall allein belegt das nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata