Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen

Fahruntüchtigkeit

§ 316 StGB · Strafrecht

Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn der Fahrzeugführer nach dem Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln infolge ihrer Wirkung sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Relative Fahruntüchtigkeit erfordert zusätzliche rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen; bei Alkohol liegt der Blutalkoholwert dabei unterhalb der Grenzwerte für absolute Fahruntüchtigkeit, während es für andere berauschende Mittel keine entsprechenden festen Grenzwerte gibt. Absolute Fahruntüchtigkeit wird demgegenüber unwiderleglich vermutet, wenn der Blutalkoholgehalt bei Kraftfahrzeugführern 1,1 ‰ (Radfahrer: 1,6 ‰) erreicht oder überschreitet, ohne dass es weiterer Ausfallerscheinungen bedarf.

Merksatz

Entscheidend ist die rauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung, nicht allein der Konsum.

Relative oder absolute Fahruntüchtigkeit?Beide Formen betreffen denselben Zustand. Sie unterscheiden sich darin, wie die Unfähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung nachgewiesen wird.
Relative Fahruntüchtigkeit
Absolute Fahruntüchtigkeit
Nachweis
Rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen erforderlich.
Erreichen des Alkoholgrenzwerts genügt.
Alkoholwerte
Unterhalb der absoluten Grenzwerte.
Kraftfahrzeuge: ab 1,1 ‰; Fahrräder: ab 1,6 ‰.
Andere Rauschmittel
Nachweis anhand rauschmittelbedingter Ausfallerscheinungen.
Keine entsprechenden festen Grenzwerte.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Lena trinkt mehrere Gläser Wein und fährt anschließend mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. 2Während der Fahrt beträgt ihr Alkoholwert im Blut 1,3 Promille. Sie fährt geradeaus und hält alle Verkehrsregeln ein.

Trifft „Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Fahruntüchtigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
    Lena hat Alkohol konsumiert.
    erfüllt
  2. 2
    Rauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung
    Bei einer Autofahrt begründen 1,3 Promille absolute Fahruntüchtigkeit, auch ohne erkennbare Ausfallerscheinungen.
    erfüllt
BFall B

1Lena trinkt ein kleines Glas Bier und fährt später mit ihrem Auto auf einer öffentlichen Straße. Während der Fahrt beträgt ihr Alkoholwert im Blut 0,2 Promille. Sie ist wach und aufmerksam, reagiert rechtzeitig und fährt ohne Auffälligkeiten.

Trifft „Fahruntüchtigkeit“ hier zu?

„Fahruntüchtigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
    Lena hat Alkohol konsumiert.
    erfüllt
  2. 2
    Rauschbedingte Unfähigkeit zur sicheren Fahrzeugführung
    Der geringe Alkoholwert begründet keine absolute Fahruntüchtigkeit und rauschbedingte Ausfallerscheinungen fehlen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerUnterhalb der absoluten Alkoholgrenzwerte wird Fahruntüchtigkeit stets ausgeschlossen.

RichtigUnterhalb dieser Grenzwerte kann relative Fahruntüchtigkeit durch rauschmittelbedingte Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden.

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Unfall nach Rauschmittelkonsum wird ohne Weiteres als Nachweis relativer Fahruntüchtigkeit behandelt.

RichtigDie Ausfallerscheinungen müssen auf der Rauschmittelwirkung beruhen; ein Unfall allein belegt das nicht.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.