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Factoring

§ 398 BGB · Zivilrecht

Factoring ist ein Dauerschuldverhältnis, bei dem ein Unternehmer (Anschlusskunde) seine Geldforderungen gegen Dritte fortlaufend an einen Factor (Factoringinstitut) abtritt, der dem Anschlusskunden den Forderungsbetrag abzüglich eines Entgelts auszahlt. Beim echten Factoring kauft der Factor die Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos (Delkredererisikos); beim unechten Factoring trägt dagegen der Anschlusskunde das Ausfallrisiko.

Merksatz

Eine Abtretung bedeutet beim Factoring nicht zwingend, dass der Factor auch das Ausfallrisiko übernimmt.

Wer ist nach der Abtretung Gläubiger?Der Anschlusskunde überträgt Forderungen auf den Factor. Dargestellt ist die Gläubigerstellung nach der Übertragung, nicht der tatsächliche Zahlungsweg.
FactoringvertragÜbertrageneForderungNicht mehr GläubigerAUnternehmer(Anschlusskunde)FFactor(Factoringinstitut)DKunde(Drittschuldner)123AUnternehmer(Anschlusskunde)FFactor(Factoringinstitut)DKunde(Drittschuldner)
1
Factoringvertrag
Der Vertrag bildet die Grundlage für die fortlaufende Übertragung der Forderungen.
2
Übertragene Forderung
Der Factor ist nach der Abtretung Gläubiger der übertragenen Forderung.
3
Nicht mehr Gläubiger
Der Anschlusskunde ist nicht mehr Gläubiger der abgetretenen Forderung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Büromöbelhändler vereinbart mit einer Finanzierungsgesellschaft auf unbestimmte Zeit eine Zusammenarbeit zur Finanzierung seiner Kundenrechnungen. Jede Woche verkauft und überträgt er ihr seine offenen Geldforderungen gegen Kunden. Die Gesellschaft zahlt ihm dafür die Rechnungsbeträge abzüglich einer Gebühr aus. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Kunden trägt nach der Vereinbarung allein die Gesellschaft den Verlust.

Trifft „Factoring“ hier zu?

„Factoring“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dauerschuldverhältnis
    Die Vereinbarung begründet eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit mit wiederkehrenden Leistungen.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmer als Anschlusskunde
    Der Händler handelt im Rahmen seines Unternehmens.
    erfüllt
  3. 3
    Fortlaufende Abtretung von Geldforderungen gegen Dritte
    Die Geldforderungen gegen die Kunden werden regelmäßig auf die Gesellschaft übertragen.
    erfüllt
  4. 4
    Auszahlung des Forderungsbetrags abzüglich eines Entgelts
    Der Händler erhält die Forderungsbeträge unter Abzug der vereinbarten Vergütung.
    erfüllt
  5. 5
    Ausfallrisiko beim Factor oder beim Anschlusskunden
    Die Gesellschaft trägt das Ausfallrisiko, sodass echtes Factoring vorliegt.
    erfüllt
BFall B

Ein Büromöbelhändler vereinbart mit einer Finanzierungsgesellschaft auf unbestimmte Zeit, dass sie seine Kundenrechnungen vorfinanziert und die Zahlungen einzieht. Die Gesellschaft zahlt ihm jede Woche die Rechnungsbeträge abzüglich einer Gebühr aus. Die Forderungen bleiben beim Händler; die Gesellschaft erhält nur eine Vollmacht zum Einziehen. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Kunden muss der Händler der Gesellschaft den Vorschuss erstatten.

Trifft „Factoring“ hier zu?

„Factoring“ trifft nicht zu.Es fehlt: Fortlaufende Abtretung von Geldforderungen gegen Dritte

An der Definition geprüft

  1. 1
    Dauerschuldverhältnis
    Die Vereinbarung sieht eine dauerhafte Zusammenarbeit mit wiederkehrenden Leistungen vor.
    erfüllt
  2. 2
    Unternehmer als Anschlusskunde
    Der Händler handelt im Rahmen seines Unternehmens.
    erfüllt
  3. 3
    Fortlaufende Abtretung von Geldforderungen gegen Dritte
    Die Forderungen werden nicht übertragen; eine bloße Einziehungsvollmacht ersetzt die Abtretung nicht.
    fehlt
  4. 4
    Auszahlung des Forderungsbetrags abzüglich eines Entgelts
    Der Händler erhält die Rechnungsbeträge unter Abzug einer Vergütung.
    erfüllt
  5. 5
    Ausfallrisiko beim Factor oder beim Anschlusskunden
    Das Ausfallrisiko bleibt beim Händler, weil er den Vorschuss bei Zahlungsunfähigkeit zurückzahlen muss.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Abtretung an den Factor wird als Wechsel des Schuldners behandelt.

RichtigBei der Abtretung wird der Factor Gläubiger, nicht Schuldner der übertragenen Forderung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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