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Eingriff (klassisch/modern)

Öffentliches Recht

Der klassische Eingriffsbegriff erfasst nur finale, unmittelbare, rechtsförmige und imperative Beeinträchtigungen eines Grundrechts; der moderne (weite) Eingriffsbegriff erfasst darüber hinaus jede staatliche Maßnahme, die dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unmöglich macht oder faktisch erschwert, unabhängig von Finalität, Unmittelbarkeit oder Rechtsförmigkeit.

Merksatz

Auch unbeabsichtigte oder mittelbare staatliche Beeinträchtigungen können Grundrechtseingriffe sein.

Was trennt klassischen und modernen Eingriff?Der klassische Begriff verlangt alle vier Merkmale. Der moderne Begriff erfasst auch Beeinträchtigungen ohne diese Merkmale.
Klassischer Eingriff
Moderner Eingriff
Zielrichtung
Gezielte Beeinträchtigung
Auch unbeabsichtigte Beeinträchtigung
Wirkungsweg
Unmittelbare Beeinträchtigung
Auch mittelbare Beeinträchtigung
Handlungsform
Rechtsförmige Beeinträchtigung
Auch rein tatsächliche Beeinträchtigung
Verbindlichkeit
Beeinträchtigung durch Befehl oder Zwang
Auch ohne Befehl oder Zwang

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2Lea verteilt auf einem öffentlichen Gehweg Flugblätter für niedrigere Busfahrpreise. 1Eine Polizeibeamtin verbietet ihr schriftlich, dort weiter Flugblätter zu verteilen. 3Sie nimmt Lea sämtliche Flugblätter weg, sodass Lea keine weiteren verteilen kann.

Trifft „Eingriff (klassisch/modern)“ hier zu?

„Eingriff (klassisch/modern)“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Die Polizeibeamtin handelt in amtlicher Funktion für den Staat.
    erfüllt
  2. 2
    Grundrechtlich geschütztes Verhalten
    Das Verbreiten dieser politischen Forderung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
    erfüllt
  3. 3
    Unmöglichmachen oder faktische Erschwerung
    Die Wegnahme verhindert, dass Lea ihre Flugblätter weiter verteilt.
    erfüllt
BFall B

2Lea verteilt auf einem öffentlichen Gehweg Flugblätter für niedrigere Busfahrpreise. 3Ein privater Nachbar nimmt ihr sämtliche Flugblätter weg und lässt sie nicht mehr an die Blätter heran. Er handelt aus eigenem Antrieb und ohne Beteiligung oder Auftrag einer Behörde.

Trifft „Eingriff (klassisch/modern)“ hier zu?

„Eingriff (klassisch/modern)“ trifft nicht zu.Es fehlt: Staatliche Maßnahme

An der Definition geprüft

  1. 1
    Staatliche Maßnahme
    Das eigenständige Handeln des privaten Nachbarn ist dem Staat nicht zuzurechnen.
    fehlt
  2. 2
    Grundrechtlich geschütztes Verhalten
    Das Verbreiten dieser politischen Forderung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
    erfüllt
  3. 3
    Unmöglichmachen oder faktische Erschwerung
    Der Nachbar verhindert tatsächlich, dass Lea ihre Flugblätter weiter verteilt.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEin Eingriff wird abgelehnt, weil das geschützte Verhalten noch möglich bleibt.

RichtigNach dem modernen Eingriffsbegriff kann bereits eine faktische Erschwerung des geschützten Verhaltens genügen.

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