Definitionen
Eingriff (klassisch/modern)
Öffentliches RechtDer klassische Eingriffsbegriff erfasst nur finale, unmittelbare, rechtsförmige und imperative Beeinträchtigungen eines Grundrechts; der moderne (weite) Eingriffsbegriff erfasst darüber hinaus jede staatliche Maßnahme, die dem Einzelnen ein grundrechtlich geschütztes Verhalten unmöglich macht oder faktisch erschwert, unabhängig von Finalität, Unmittelbarkeit oder Rechtsförmigkeit.
Auch unbeabsichtigte oder mittelbare staatliche Beeinträchtigungen können Grundrechtseingriffe sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
2Lea verteilt auf einem öffentlichen Gehweg Flugblätter für niedrigere Busfahrpreise. 1Eine Polizeibeamtin verbietet ihr schriftlich, dort weiter Flugblätter zu verteilen. 3Sie nimmt Lea sämtliche Flugblätter weg, sodass Lea keine weiteren verteilen kann.
Trifft „Eingriff (klassisch/modern)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche MaßnahmeDie Polizeibeamtin handelt in amtlicher Funktion für den Staat.
- 2erfülltGrundrechtlich geschütztes VerhaltenDas Verbreiten dieser politischen Forderung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
- 3erfülltUnmöglichmachen oder faktische ErschwerungDie Wegnahme verhindert, dass Lea ihre Flugblätter weiter verteilt.
2Lea verteilt auf einem öffentlichen Gehweg Flugblätter für niedrigere Busfahrpreise. 3Ein privater Nachbar nimmt ihr sämtliche Flugblätter weg und lässt sie nicht mehr an die Blätter heran. Er handelt aus eigenem Antrieb und ohne Beteiligung oder Auftrag einer Behörde.
Trifft „Eingriff (klassisch/modern)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltStaatliche MaßnahmeDas eigenständige Handeln des privaten Nachbarn ist dem Staat nicht zuzurechnen.
- 2erfülltGrundrechtlich geschütztes VerhaltenDas Verbreiten dieser politischen Forderung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt.
- 3erfülltUnmöglichmachen oder faktische ErschwerungDer Nachbar verhindert tatsächlich, dass Lea ihre Flugblätter weiter verteilt.
Typische Fehler
FehlerEin Eingriff wird abgelehnt, weil das geschützte Verhalten noch möglich bleibt.
RichtigNach dem modernen Eingriffsbegriff kann bereits eine faktische Erschwerung des geschützten Verhaltens genügen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
11 Schemata