Definitionen
Die eingetragene GbR (eGbR) ist eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in das Gesellschaftsregister eingetragen ist und unter ihrem Namen Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie vor Gericht klagen und verklagt werden kann. Ihre Rechtsfähigkeit beruht darauf, dass sie nach dem gemeinsamen Willen ihrer Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll, nicht auf der Eintragung.
Die Registereintragung begründet den Status als eGbR, nicht die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara und Leon sind freiberufliche Übersetzer und vereinbaren, gemeinsam Texte für Kunden zu übersetzen und die Einnahmen zu teilen. 2Nach ihrer Vereinbarung soll das gemeinsame Büro im eigenen Namen Verträge mit Kunden schließen. 3Das Büro ist im Gesellschaftsregister eingetragen.
Trifft „Eingetragene GbR (eGbR)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschaft bürgerlichen RechtsDie beiden verfolgen auf vertraglicher Grundlage einen gemeinsamen freiberuflichen Zweck.
- 2erfülltGemeinsamer Wille zur Teilnahme am RechtsverkehrBeide wollen, dass die Gesellschaft selbst als Vertragspartnerin auftritt.
- 3erfülltEintragung im GesellschaftsregisterDie Gesellschaft ist tatsächlich im vorgesehenen Register eingetragen.
1Mara und Leon sind freiberufliche Übersetzer und vereinbaren, gemeinsam Texte für Kunden zu übersetzen und die Einnahmen zu teilen. 2Nach ihrer Vereinbarung soll das gemeinsame Büro im eigenen Namen Verträge mit Kunden schließen. Eine Eintragung im Gesellschaftsregister ist bislang nicht erfolgt.
Trifft „Eingetragene GbR (eGbR)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesellschaft bürgerlichen RechtsDie beiden verfolgen auf vertraglicher Grundlage einen gemeinsamen freiberuflichen Zweck.
- 2erfülltGemeinsamer Wille zur Teilnahme am RechtsverkehrBeide wollen, dass die Gesellschaft selbst als Vertragspartnerin auftritt.
- 3fehltEintragung im GesellschaftsregisterDie Gesellschaft ist zwar rechtsfähig, aber noch nicht im Gesellschaftsregister eingetragen.
Typische Fehler
FehlerDie eGbR als eine im Handelsregister eingetragene GbR einordnen.
RichtigFür den Status als eGbR ist die Eintragung im Gesellschaftsregister entscheidend, nicht im Handelsregister.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema