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Bedingter Vorsatz

§ 15 StGB · Strafrecht

Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und ihn billigend in Kauf nimmt oder sich zumindest mit ihm abfindet (Willenselement).

Merksatz

Ein erkannter möglicher Erfolg allein genügt nicht; der Täter muss sich auch mit ihm abfinden.

Bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit?Beide erkennen ein Risiko. Entscheidend ist, ob der Täter den möglichen Erfolg hinnimmt oder ernsthaft auf dessen Ausbleiben vertraut.
Bedingter Vorsatz
Bewusste Fahrlässigkeit
Erkennen der Gefahr
Erkennt den Erfolg als möglich und nicht ganz fernliegend.
Erkennt den Erfolg als möglich.
Haltung zum Erfolg
Nimmt den Erfolg hin oder findet sich mit ihm ab.
Vertraut ernsthaft darauf, dass der Erfolg ausbleibt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Leon wirft einen schweren Stein auf seine Holzplatte, die vor dem Fenster seines Nachbarn steht. 1Er erkennt die konkrete Gefahr, dass der Stein die Platte durchschlägt und die Fensterscheibe zerbricht. 2Er möchte die Scheibe nicht beschädigen, hat aber beschlossen, auch dann zu werfen, wenn sie dabei zerbricht.

Trifft „Bedingter Vorsatz“ hier zu?

„Bedingter Vorsatz“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erkennen des Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend
    Leon erkennt das Zerbrechen der fremden Scheibe als konkrete Möglichkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Billigendes Inkaufnehmen oder Sichabfinden mit dem Erfolg
    Leon findet sich mit dem möglichen Schaden ab, obwohl er ihn nicht wünscht.
    erfüllt
BFall B

Leon wirft einen schweren Stein auf seine Holzplatte, die vor dem Fenster seines Nachbarn steht. 1Er erkennt die konkrete Gefahr, dass der Stein die Platte durchschlägt und die Fensterscheibe zerbricht. Er verlässt sich jedoch fest darauf, dass die Platte den Stein aufhält und die Scheibe heil bleibt.

Trifft „Bedingter Vorsatz“ hier zu?

„Bedingter Vorsatz“ trifft nicht zu.Es fehlt: Billigendes Inkaufnehmen oder Sichabfinden mit dem Erfolg

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erkennen des Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend
    Leon erkennt das Zerbrechen der fremden Scheibe als konkrete Möglichkeit.
    erfüllt
  2. 2
    Billigendes Inkaufnehmen oder Sichabfinden mit dem Erfolg
    Leon vertraut ernsthaft auf das Ausbleiben des Schadens, statt sich mit ihm abzufinden.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDas Erkennen eines möglichen Erfolgs wird bereits als ausreichend angesehen.

RichtigZusätzlich muss der Täter den möglichen Erfolg hinnehmen oder sich mit ihm abfinden.

Verwechslung

FehlerBedingter Vorsatz wird ausgeschlossen, weil der Täter den Erfolg nicht wünscht.

RichtigDer Erfolg muss nicht erwünscht sein; es genügt, dass der Täter sich mit ihm abfindet.

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