Definitionen
Bedingter Vorsatz
§ 15 StGB · StrafrechtBedingter Vorsatz (dolus eventualis) liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und ihn billigend in Kauf nimmt oder sich zumindest mit ihm abfindet (Willenselement).
Ein erkannter möglicher Erfolg allein genügt nicht; der Täter muss sich auch mit ihm abfinden.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Leon wirft einen schweren Stein auf seine Holzplatte, die vor dem Fenster seines Nachbarn steht. 1Er erkennt die konkrete Gefahr, dass der Stein die Platte durchschlägt und die Fensterscheibe zerbricht. 2Er möchte die Scheibe nicht beschädigen, hat aber beschlossen, auch dann zu werfen, wenn sie dabei zerbricht.
Trifft „Bedingter Vorsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErkennen des Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegendLeon erkennt das Zerbrechen der fremden Scheibe als konkrete Möglichkeit.
- 2erfülltBilligendes Inkaufnehmen oder Sichabfinden mit dem ErfolgLeon findet sich mit dem möglichen Schaden ab, obwohl er ihn nicht wünscht.
Leon wirft einen schweren Stein auf seine Holzplatte, die vor dem Fenster seines Nachbarn steht. 1Er erkennt die konkrete Gefahr, dass der Stein die Platte durchschlägt und die Fensterscheibe zerbricht. Er verlässt sich jedoch fest darauf, dass die Platte den Stein aufhält und die Scheibe heil bleibt.
Trifft „Bedingter Vorsatz“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErkennen des Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegendLeon erkennt das Zerbrechen der fremden Scheibe als konkrete Möglichkeit.
- 2fehltBilligendes Inkaufnehmen oder Sichabfinden mit dem ErfolgLeon vertraut ernsthaft auf das Ausbleiben des Schadens, statt sich mit ihm abzufinden.
Typische Fehler
FehlerDas Erkennen eines möglichen Erfolgs wird bereits als ausreichend angesehen.
RichtigZusätzlich muss der Täter den möglichen Erfolg hinnehmen oder sich mit ihm abfinden.
FehlerBedingter Vorsatz wird ausgeschlossen, weil der Täter den Erfolg nicht wünscht.
RichtigDer Erfolg muss nicht erwünscht sein; es genügt, dass der Täter sich mit ihm abfindet.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
11 Schemata