Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Beendeter Versuch

§ 24 Abs. 1 StGB · Strafrecht

Ein Versuch ist beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung, gegebenenfalls nach einer unmittelbar anschließenden Korrektur seiner Vorstellung, den tatbestandsmäßigen Erfolg ohne weiteres Zutun für möglich hält oder sich über die Folgen seines Handelns keine Vorstellungen macht. Ein Rücktritt setzt grundsätzlich voraus, dass der Täter die Vollendung freiwillig verhindert. Bleibt die Vollendung unabhängig vom Eingreifen des Täters aus, reicht sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen um ihre Verhinderung.

Merksatz

Bloßes Aufhören genügt nicht, wenn der Täter den Erfolg auch ohne weiteres Handeln für möglich hält.

Wann ist der Versuch beendet?Die Tätervorstellung bestimmt die Einordnung und damit die erforderliche Rücktrittshandlung. Unmittelbar anschließende Vorstellungskorrekturen sind zu berücksichtigen.
Beendeter Versuch
Unbeendeter Versuch
Vorstellung vom Erfolg
Der Täter hält den Erfolg ohne weiteres Handeln für möglich oder macht sich keine Vorstellungen über die Folgen.
Der Täter geht davon aus, dass der Erfolg erst durch weiteres Handeln eintreten kann.
Rücktrittshandlung
Grundsätzlich muss der Täter die Vollendung freiwillig verhindern.
Es genügt, die weitere Ausführung freiwillig aufzugeben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

T sticht V mit dem Ziel zu töten einmal tief in den Bauch. Unmittelbar danach hält er es für möglich, dass V ohne weitere Stiche stirbt, und behält diese Einschätzung bei. Obwohl er sofort weiter zustechen könnte, legt er das Messer weg und ruft einen Rettungswagen. V wird gerettet.

Trifft „Beendeter Versuch“ hier zu?

„Beendeter Versuch“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung nach der letzten Ausführungshandlung einschließlich unmittelbarer Korrekturen
    Die Vorstellung besteht unmittelbar nach dem letzten Stich und wird anschließend nicht korrigiert.
    erfüllt
  2. 2
    Erfolg ohne weiteres Zutun für möglich gehalten oder keine Vorstellungen über die Folgen
    T hält den Tod bereits aufgrund des ausgeführten Stichs für möglich.
    erfüllt
BFall B

T sticht V mit dem Ziel zu töten einmal in den Arm. 1Unmittelbar danach ist er sicher, dass V davon nicht sterben kann und erst weitere Stiche zum Tod führen könnten; diese Einschätzung behält er bei. Obwohl er sofort weiter zustechen könnte, legt er aus Mitleid das Messer weg. V bleibt am Leben.

Trifft „Beendeter Versuch“ hier zu?

„Beendeter Versuch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erfolg ohne weiteres Zutun für möglich gehalten oder keine Vorstellungen über die Folgen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vorstellung nach der letzten Ausführungshandlung einschließlich unmittelbarer Korrekturen
    Die Vorstellung besteht unmittelbar nach dem letzten Stich und bleibt unverändert.
    erfüllt
  2. 2
    Erfolg ohne weiteres Zutun für möglich gehalten oder keine Vorstellungen über die Folgen
    T macht sich Vorstellungen über die Folgen und hält den Tod ohne weitere Stiche für ausgeschlossen.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Einordnung richtet sich danach, ob objektiv bereits alles zur Herbeiführung des Erfolgs getan wurde.

RichtigEntscheidend ist die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung einschließlich unmittelbar anschließender Korrekturen.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin ernsthafter Rettungsversuch genügt beim beendeten Versuch immer für den Rücktritt.

RichtigGrundsätzlich muss der Täter die Vollendung freiwillig verhindern; freiwilliges und ernsthaftes Bemühen genügt nur, wenn die Vollendung ohne sein Zutun ausbleibt.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 11.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.