Definitionen
Bedürftigkeit
§ 1577 BGB · ZivilrechtBedürftigkeit liegt vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, d.h. seinen angemessenen Lebensbedarf nicht aus eigenen Einkünften oder seinem Vermögen decken kann.
Bedürftigkeit kann trotz eigener Einkünfte bestehen, wenn diese den Lebensbedarf nicht vollständig decken.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara ist 70 Jahre alt und seit einem Jahr geschieden; bereits bei der Scheidung war sie im Ruhestand. 1Gemessen an den Lebensverhältnissen während der Ehe beträgt ihr monatlicher Lebensbedarf 1.800 Euro. 2Sie erhält monatlich 1.100 Euro Altersrente. Weitere Einkünfte oder Vermögen hat sie nicht.
Trifft „Bedürftigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngemessener LebensbedarfDer an den ehelichen Lebensverhältnissen ausgerichtete Bedarf beträgt monatlich 1.800 Euro.
- 2erfülltKeine vollständige Deckung aus eigenen Einkünften und VermögenNach Einsatz ihrer Rente bleiben monatlich 700 Euro ungedeckt.
Mara ist 70 Jahre alt und seit einem Jahr geschieden; bereits bei der Scheidung war sie im Ruhestand. 1Gemessen an den Lebensverhältnissen während der Ehe beträgt ihr monatlicher Lebensbedarf 1.800 Euro. Sie erhält monatlich 1.900 Euro Altersrente. Weitere Einkünfte oder Vermögen hat sie nicht.
Trifft „Bedürftigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAngemessener LebensbedarfDer an den ehelichen Lebensverhältnissen ausgerichtete Bedarf beträgt monatlich 1.800 Euro.
- 2fehltKeine vollständige Deckung aus eigenen Einkünften und VermögenDie monatliche Altersrente von 1.900 Euro deckt den Bedarf von 1.800 Euro vollständig.
Typische Fehler
FehlerVor einem Unterhaltsanspruch müsse stets das gesamte eigene Vermögen verbraucht werden.
RichtigDie Pflicht zum Einsatz der Vermögenssubstanz entfällt, soweit ihre Verwertung unwirtschaftlich oder nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Seiten unbillig wäre.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata