Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen

Bedingte Pfändbarkeit

§ 850b ZPO · Zivilrecht

Bestimmte Bezüge, die in § 850b Abs. 1 ZPO abschließend aufgezählt sind, sind grundsätzlich unpfändbar, können jedoch gemäß § 850b Abs. 2 ZPO auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht für pfändbar erklärt werden. Voraussetzung ist, dass eine Vollstreckung in das übrige bewegliche Vermögen des Schuldners zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht ausgereicht hat oder voraussichtlich nicht ausreichen wird und die Pfändung nach Abwägung der Bedürfnisse des Schuldners und des Gläubigers, insbesondere unter Berücksichtigung der Art der beizutreibenden Forderung und der Höhe der Bezüge, der Billigkeit entspricht. Für die Pfändung gelten die Vorschriften über die Pfändung von Arbeitseinkommen.

Merksatz

Der Zugriff auf diese Bezüge ist gegenüber anderem beweglichem Vermögen nachrangig und bedarf einer Billigkeitsprüfung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Paul erhält wegen einer dauerhaften Beinverletzung monatlich 4.500 Euro Rente von dem Autofahrer, der ihn angefahren hat; er lebt allein, hat keine Unterhaltspflichten und keine zusätzlichen Ausgaben wegen der Verletzung. Seinem früheren Vermieter Karl schuldet er 8.000 Euro Miete, auf die Karl für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist. Paul besitzt neben dem Rentenanspruch nur gewöhnliche Kleidung und einfache Haushaltsgeräte; Bankguthaben und weitere Geldforderungen hat er nicht. Karl beantragt beim Vollstreckungsgericht, zur Begleichung der Mietschulden monatlich 500 Euro aus der Rente einzuziehen.

Trifft „Bedingte Pfändbarkeit“ hier zu?

„Bedingte Pfändbarkeit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug aus dem Katalog des § 850b Abs. 1 ZPO
    Die wegen der Verletzung des Körpers gezahlte Schadensersatzrente gehört zu den Bezügen des § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
    erfüllt
  2. 2
    Gläubigerantrag an das Vollstreckungsgericht
    Karl beantragt als Gläubiger beim zuständigen Gericht den Zugriff auf die Rente.
    erfüllt
  3. 3
    Unzureichende Vollstreckung in sonstiges bewegliches Vermögen
    Eine anderweitige Vollstreckung verspricht keine Befriedigung, weil nur geschützte Alltagsgegenstände vorhanden sind.
    erfüllt
  4. 4
    Billigkeit der Pfändung
    Karls Lebensunterhaltsbedarf und Pauls hohe Rente ohne besondere Belastungen rechtfertigen den begrenzten Zugriff.
    erfüllt
BFall B

Paul erhält wegen einer dauerhaften Beinverletzung monatlich 4.500 Euro Rente von dem Autofahrer, der ihn angefahren hat; er lebt allein, hat keine Unterhaltspflichten und keine zusätzlichen Ausgaben wegen der Verletzung. Seinem früheren Vermieter Karl schuldet er 8.000 Euro Miete, auf die Karl für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist. Paul hat außerdem auf einem Girokonto ohne Pfändungsschutz ein Guthaben von 20.000 Euro; an diesem Guthaben bestehen keine Rechte anderer Personen. Karl beantragt beim Vollstreckungsgericht, zur Begleichung der Mietschulden monatlich 500 Euro aus der Rente einzuziehen.

Trifft „Bedingte Pfändbarkeit“ hier zu?

„Bedingte Pfändbarkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unzureichende Vollstreckung in sonstiges bewegliches Vermögen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug aus dem Katalog des § 850b Abs. 1 ZPO
    Die wegen der Verletzung des Körpers gezahlte Schadensersatzrente gehört zu den Bezügen des § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
    erfüllt
  2. 2
    Gläubigerantrag an das Vollstreckungsgericht
    Karl beantragt als Gläubiger beim zuständigen Gericht den Zugriff auf die Rente.
    erfüllt
  3. 3
    Unzureichende Vollstreckung in sonstiges bewegliches Vermögen
    Das ungeschützte Bankguthaben von 20.000 Euro ermöglicht die vollständige Befriedigung der Mietforderung von 8.000 Euro.
    fehlt
  4. 4
    Billigkeit der Pfändung
    Die persönlichen Bedürfnisse und die Rentenhöhe sprechen weiterhin für den begrenzten Zugriff; es fehlt jedoch die gesondert erforderliche Nachrangvoraussetzung.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei der Billigkeitsprüfung wird allein auf die Höhe der Bezüge abgestellt.

RichtigAuch die weiteren Umstände des Einzelfalls und insbesondere die Art der Gläubigerforderung sind einzubeziehen.

Rechtsfolge falsch

FehlerNach der gerichtlichen Zulassung wird der gesamte Bezug unabhängig von den Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen als pfändbar behandelt.

RichtigAuch nach der Zulassung gelten die Pfändungsregeln für Arbeitseinkommen einschließlich der einschlägigen Schutzgrenzen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.