Definitionen
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
§ 303 StGB · StrafrechtEine Beeinträchtigung der Brauchbarkeit liegt vor, wenn die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit einer Sache dauerhaft oder vorübergehend in nicht unerheblichem Maße herabgesetzt wird, ohne dass eine vollständige Zerstörung oder Substanzverletzung erforderlich ist; maßgeblich ist die Funktion der Sache nach dem Willen des Berechtigten.
Der strafrechtliche Sachschutz erfasst auch mehr als unerhebliche Funktionsverluste bei unversehrter Substanz.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
3Nora gehört ein Metallsieb, mit dem sie täglich Flüssigkeiten abgießt. 1Leon überzieht sämtliche Löcher mit festem Wachs, sodass keine Flüssigkeit mehr hindurchfließt. 2Um das Wachs ohne Schäden am Sieb zu entfernen, muss Nora es eine halbe Stunde lang reinigen.
Trifft „Beeinträchtigung der Brauchbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerabsetzung der bestimmungsgemäßen VerwendbarkeitDas Sieb kann seine Funktion beim Abgießen nicht mehr erfüllen.
- 2erfülltNicht unerhebliches AusmaßDer vollständige Funktionsausfall mit erheblichem Reinigungsaufwand geht über eine bloße Bagatelle hinaus.
- 3erfülltFunktion nach dem Willen des BerechtigtenDie Eigentümerin hat das Sieb zum Abgießen von Flüssigkeiten bestimmt.
3Nora gehört ein Metallsieb, mit dem sie täglich Flüssigkeiten abgießt. Leon verschließt eines von tausend gleich großen Löchern mit einem winzigen Wachspunkt. 1Beim Abgießen eines Liters Wasser verlängert sich die Dauer dadurch von 20 Sekunden auf 20,02 Sekunden.
Trifft „Beeinträchtigung der Brauchbarkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerabsetzung der bestimmungsgemäßen VerwendbarkeitDas Abgießen wird gegenüber der vorgesehenen Nutzung messbar verlangsamt.
- 2fehltNicht unerhebliches AusmaßDie Verlängerung um zwei Hundertstelsekunden bei zwanzig Sekunden Abgießdauer ist nur unerheblich.
- 3erfülltFunktion nach dem Willen des BerechtigtenDie Eigentümerin hat das Sieb zum Abgießen von Flüssigkeiten bestimmt.
Typische Fehler
FehlerEine nur vorübergehende Einschränkung der Nutzbarkeit wird stets als straflos behandelt.
RichtigAuch eine zeitlich begrenzte Funktionseinbuße kann genügen, wenn sie mehr als unerheblich ist.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema