Definitionen
Bedingung (Öffentliches Recht)
§ 36 II Nr. 2 VwVfG · Öffentliches RechtEine Bedingung ist eine Nebenbestimmung, durch die der Eintritt oder der Wegfall eines Verwaltungsakts von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig gemacht wird (aufschiebende bzw. auflösende Bedingung).
Die Unsicherheit muss den Eintritt des Ereignisses betreffen, nicht bloß dessen Zeitpunkt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Gemeinde erlaubt einem Verein durch Bescheid, eine städtische Halle für seine Treffen zu nutzen. 1Der Bescheid bestimmt zusätzlich, 2dass die Erlaubnis automatisch endet, falls der Verein ein eigenes Vereinsheim kauft. 3Ob der Verein einen solchen Kauf tätigen wird, ist offen.
Trifft „Bedingung (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNebenbestimmungDie zusätzliche Regelung ergänzt die Erlaubnis zur Hallennutzung.
- 2erfülltEintritt oder Wegfall des VerwaltungsaktsDer Kauf beendet die Nutzungsberechtigung ohne weitere Entscheidung der Gemeinde.
- 3erfülltZukünftiges Ereignis mit ungewissem EintrittEs ist ungewiss, ob der künftige Kauf überhaupt stattfinden wird.
Die Gemeinde erlaubt einem Verein durch Bescheid, eine städtische Halle für seine Treffen zu nutzen. 1Der Bescheid bestimmt zusätzlich, 2dass die Erlaubnis am 30. Juni 2030 um 24 Uhr automatisch endet.
Trifft „Bedingung (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNebenbestimmungDie zusätzliche Regelung ergänzt die Erlaubnis zur Hallennutzung.
- 2erfülltEintritt oder Wegfall des VerwaltungsaktsDie Nutzungsberechtigung endet ohne weitere Entscheidung der Gemeinde.
- 3fehltZukünftiges Ereignis mit ungewissem EintrittDer festgelegte Zeitpunkt tritt sicher ein; deshalb handelt es sich um eine Befristung.
Typische Fehler
FehlerEin sicher eintretendes Ereignis wird allein wegen seines unbekannten Zeitpunkts als Bedingung eingeordnet.
RichtigUngewiss muss sein, ob das Ereignis überhaupt eintritt; ein lediglich unbekannter Zeitpunkt genügt nicht.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema