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Bedingungsfeindlichkeit

§ 388 S. 2 BGB · Zivilrecht

Bedingungsfeindlichkeit bedeutet, dass bestimmte Rechtsgeschäfte oder Willenserklärungen kraft Gesetzes oder wegen ihres Wesens grundsätzlich keine Bedingung zulassen, weil deren Ungewissheit mit dem jeweiligen Rechtsakt unvereinbar ist. Bei der Aufrechnung führt ein Verstoß gegen das Bedingungs- oder Befristungsverbot des § 388 Satz 2 BGB zur Unwirksamkeit der Erklärung; für andere Rechtsakte gelten die jeweils einschlägigen Rechtsfolgen. Bloße Rechtsbedingungen, die nur gesetzliche Voraussetzungen des Rechtsakts wiedergeben, fallen nicht unter das Verbot; zulässig ist außerdem etwa die innerprozessual bedingte Hilfsaufrechnung.

Merksatz

Bedingungsfeindlichkeit soll eine mit dem jeweiligen Rechtsakt unvereinbare Ungewissheit verhindern.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben haben sich gegenseitig jeweils 200 Euro geliehen, die beide inzwischen zurückzahlen müssen. Anna erklärt Ben: „Ich verrechne deine Schuld mit meiner, falls ich am kommenden Samstag im Lotto gewinne.“

Trifft „Bedingungsfeindlichkeit“ hier zu?

„Bedingungsfeindlichkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsgeschäft oder Willenserklärung
    Anna gibt eine auf die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen gerichtete Willenserklärung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Bedingung kraft Gesetzes oder Wesens grundsätzlich ausgeschlossen
    Für die Aufrechnung verbietet § 388 Satz 2 BGB eine solche Verknüpfung mit einem Lottogewinn.
    erfüllt
BFall B

1Anna und Ben einigen sich über den Kauf von Bens Fahrrad für 200 Euro. Sie vereinbaren, dass der Kauf nur wirksam werden soll, falls Anna am kommenden Samstag im Lotto gewinnt.

Trifft „Bedingungsfeindlichkeit“ hier zu?

„Bedingungsfeindlichkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Bedingung kraft Gesetzes oder Wesens grundsätzlich ausgeschlossen

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtsgeschäft oder Willenserklärung
    Der vereinbarte Kaufvertrag ist ein Rechtsgeschäft.
    erfüllt
  2. 2
    Bedingung kraft Gesetzes oder Wesens grundsätzlich ausgeschlossen
    Ein gewöhnlicher Fahrradkauf darf von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängig gemacht werden.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Unwirksamkeit jeder bedingt vorgenommenen bedingungsfeindlichen Erklärung wird auf § 388 Satz 2 BGB gestützt.

Richtig§ 388 Satz 2 BGB regelt nur die Aufrechnung; bei anderen Rechtsakten muss die Rechtsfolge gesondert bestimmt werden.

Verwechslung

FehlerDie Hilfsaufrechnung wird mit einer verbotenen außerprozessual bedingten Aufrechnung gleichgesetzt.

RichtigEine Hilfsaufrechnung darf von einer innerprozessualen Bedingung abhängen.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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