Definitionen
Naturalrestitution
§ 249 Abs. 1 BGB · ZivilrechtNaturalrestitution bezeichnet die Wiederherstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde (Herstellung in natura); sie ist die vorrangige Form des Schadensersatzes und umfasst die tatsächliche Beseitigung des Schadens durch Reparatur, Ersatzlieferung oder sonstige Wiederherstellungsmaßnahmen. Bei Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (Ersetzungsbefugnis, § 249 Abs. 2 S. 1 BGB).
Maßgeblich ist der Zustand ohne das Schadensereignis, nicht zwingend der Zustand unmittelbar davor.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lea beschädigt beim Rangieren fahrlässig das geparkte Fahrrad von Tom. 1Um den Schaden auszugleichen, lässt sie das verbogene Vorderrad fachgerecht reparieren. 2Danach ist das Fahrrad in genau dem Zustand, in dem es ohne den Zusammenstoß wäre.
Trifft „Naturalrestitution“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung zum SchadensersatzLea gleicht den von ihr verursachten Schaden durch die Reparatur aus.
- 2erfülltWiederherstellung des hypothetischen Zustands als LeistungszielDie Reparatur stellt den Zustand her, der ohne die Beschädigung bestehen würde.
Lea stellt Toms einzigartiges Originalgemälde unmittelbar neben einen eingeschalteten Heizstrahler, ohne auf die Hitze zu achten. Das Gemälde verbrennt vollständig und lässt sich weder reparieren noch durch ein gleichwertiges Original ersetzen. 1Lea zahlt Tom zum Ausgleich den Wert des Gemäldes.
Trifft „Naturalrestitution“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung zum SchadensersatzDie Zahlung ersetzt den durch Leas Unachtsamkeit verursachten Vermögensverlust.
- 2fehltWiederherstellung des hypothetischen Zustands als LeistungszielDie Zahlung gleicht nur den Wertverlust aus, weil das einzigartige Gemälde nicht wiederhergestellt oder gleichwertig ersetzt werden kann.
Lea beschädigt beim Rangieren fahrlässig Toms geparktes Fahrrad. 2Eine Werkstatt veranschlagt für die notwendige Reparatur 200 Euro ohne Umsatzsteuer. 1Tom verlangt diesen Betrag von Lea und erhält ihn, hat das Fahrrad aber noch nicht reparieren lassen.
Trifft „Naturalrestitution“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltLeistung zum SchadensersatzLea zahlt den Betrag zum Ersatz des von ihr verursachten Schadens.
- 2erfülltWiederherstellung des hypothetischen Zustands als LeistungszielDie Zahlung bemisst sich nach den erforderlichen Reparaturkosten und dient damit der Wiederherstellung, auch ohne tatsächliche Reparatur.
Typische Fehler
FehlerJede Geldzahlung wird als Wertkompensation eingeordnet.
RichtigAuch der statt einer Wiederherstellung verlangte Geldbetrag für die Behandlung einer Verletzung oder die Reparatur einer Sache gehört zur Naturalrestitution.
FehlerAls Ziel wird stets der Zustand unmittelbar vor dem Schadensereignis angesetzt.
RichtigEntscheidend ist der Zustand, der ohne das Schadensereignis bestehen würde; zwischenzeitliche Entwicklungen können deshalb zu berücksichtigen sein.
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