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Nassauskiesungsbeschluss

Art. 14 GG · Öffentliches Recht

Der Nassauskiesungsbeschluss (BVerfGE 58, 300) ist eine grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1981, nach der die öffentlich-rechtliche Ordnung der Grundwassernutzung durch das Wasserhaushaltsgesetz eine verfassungsmäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums und keine Enteignung ist. Für die Einordnung einer gesetzlichen Regelung der Eigentümerbefugnisse als Inhalts- und Schrankenbestimmung ist nach der strikten Trennung entscheidend, dass sie nicht auf den gezielten Entzug konkreter Eigentumspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet ist; auch eine unverhältnismäßige Belastung macht sie nicht zur Enteignung. Gegen rechtswidrige Eigentumseingriffe ist grundsätzlich Rechtsschutz zu suchen, statt eine gesetzlich nicht vorgesehene Enteignungsentschädigung zu verlangen.

Merksatz

Auch eine unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkung wird nicht allein wegen ihrer Schwere zur Enteignung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea besitzt eine bislang landwirtschaftlich genutzte Wiese mit Kies im Boden. 1Ein Gesetz verlangt für einen künftigen Kiesabbau mit Freilegung des Grundwassers vorab eine behördliche Erlaubnis. 2Lea behält das Grundstück; weder der Staat noch Dritte erhalten Rechte daran.

Trifft „Nassauskiesungsbeschluss“ hier zu?

„Nassauskiesungsbeschluss“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Regelung der Eigentümerbefugnisse
    Die gesetzliche Erlaubnispflicht begrenzt die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstückseigentümerin.
    erfüllt
  2. 2
    Kein gezielter Rechtsentzug zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
    Die Regelung ordnet die Grundstücksnutzung, ohne konkrete Eigentumspositionen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu entziehen.
    erfüllt
BFall B

1Ein Gesetz erlaubt für den Bau öffentlicher Straßen die Übertragung privater Grundstücke auf den Staat gegen eine gesetzlich geregelte Entschädigung. Eine Behörde ordnet auf dieser Grundlage an, dass Lea das Eigentum an einem benötigten Grundstücksstreifen verliert und der Staat Eigentümer wird. Auf dem Streifen soll eine neue öffentliche Straße entstehen.

Trifft „Nassauskiesungsbeschluss“ hier zu?

„Nassauskiesungsbeschluss“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein gezielter Rechtsentzug zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesetzliche Regelung der Eigentümerbefugnisse
    Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Eigentümer ihre Grundstücke für den Straßenbau verlieren können.
    erfüllt
  2. 2
    Kein gezielter Rechtsentzug zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
    Der Staat erhält gezielt eine konkrete Eigentumsposition, um eine öffentliche Straße zu bauen.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Eigentümer könne einen rechtswidrigen Eigentumseingriff hinnehmen und anschließend auch ohne gesetzliche Grundlage Enteignungsentschädigung verlangen.

RichtigGegen den rechtswidrigen Eingriff ist grundsätzlich Rechtsschutz zu suchen; eine gesetzlich nicht vorgesehene Enteignungsentschädigung ersetzt diesen nicht.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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