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Nähere Umgebung

§ 34 BauGB · Öffentliches Recht

Die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB umfasst den Bereich, auf den sich das geplante Vorhaben in städtebaulicher Hinsicht auswirken kann und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt; maßgeblich ist dabei nicht eine starre räumliche Grenze, sondern die wechselseitige Prägungswirkung der vorhandenen Bebauung.

Merksatz

Die Reichweite der Auswirkungen allein bestimmt noch nicht die nähere Umgebung.

Wie wird das Einfügen geprüft?Gezeigt ist nur die Grundprüfung des Einfügens nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, nicht die gesamte Zulässigkeitsprüfung.
  1. 1
    Nähere Umgebung abgrenzen
    Den räumlichen Bereich anhand der wechselseitigen städtebaulichen Einflüsse bestimmen.
  2. 2
    Eigenart ermitteln
    Die vorhandene Bebauung nach dem jeweils geprüften Einfügensmerkmal auswerten.
  3. 3
    Einfügen beurteilen
    Das Vorhaben anhand des aus der Umgebung gewonnenen Rahmens beurteilen.
  1. 1
    Nähere Umgebung abgrenzen Den räumlichen Bereich anhand der wechselseitigen städtebaulichen Einflüsse bestimmen.
  2. 2
    Eigenart ermitteln Die vorhandene Bebauung nach dem jeweils geprüften Einfügensmerkmal auswerten.
  3. 3
    Einfügen beurteilen Das Vorhaben anhand des aus der Umgebung gewonnenen Rahmens beurteilen.
Nähere Umgebung

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

2In einer Straße mit zweigeschossigen Wohnhäusern liegt zwischen zwei Häusern ein freies Grundstück. 1Dort soll ein weiteres zweigeschossiges Wohnhaus entstehen, das mit den Nachbarhäusern eine durchgehende Häuserreihe bilden würde. Die Bauherrin möchte die beiden unmittelbar angrenzenden Häuser als Vergleich für die Gebäudehöhe heranziehen.

Trifft „Nähere Umgebung“ hier zu?

„Nähere Umgebung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mögliche städtebauliche Auswirkungen des Vorhabens
    Das neue Haus würde das gemeinsame Erscheinungsbild der Häuserreihe verändern.
    erfüllt
  2. 2
    Prägung des Baugrundstücks durch die Umgebung
    Die unmittelbar benachbarten zweigeschossigen Häuser prägen den Höhenmaßstab für das freie Grundstück.
    erfüllt
BFall B

In einem dicht bebauten Gewerbeviertel soll ein 80 Meter hoher Büroturm entstehen. Zwischen dem Baugrundstück und einem Wohnviertel liegt ein breiter bewaldeter Höhenzug; die Häuser des Wohnviertels sind vom Baugrundstück und den Straßen des Gewerbeviertels aus vollständig verdeckt. 1Der Turm würde den Höhenzug überragen und regelmäßig Schatten auf Häuser und Gärten des Wohnviertels werfen. Die Bauherrin möchte die Häuser dieses Wohnviertels als Vergleich für die Gebäudehöhe heranziehen.

Trifft „Nähere Umgebung“ hier zu?

„Nähere Umgebung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Prägung des Baugrundstücks durch die Umgebung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mögliche städtebauliche Auswirkungen des Vorhabens
    Die regelmäßige Verschattung ist eine städtebauliche Auswirkung auf das Wohnviertel.
    erfüllt
  2. 2
    Prägung des Baugrundstücks durch die Umgebung
    Die durch den breiten Höhenzug abgeschirmten Wohnhäuser prägen den Höhenmaßstab am Baugrundstück nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie nähere Umgebung wird durch einen festen Radius um das Baugrundstück bestimmt.

RichtigEntscheidend sind die wechselseitigen städtebaulichen Einflüsse im konkreten Fall, nicht eine feste Meterzahl.

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