Definitionen
Natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit
§ 228 StGB · StrafrechtNatürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit (Einwilligungsfähigkeit) ist die Fähigkeit des Rechtsgutsträgers, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs in sein Rechtsgut und des Verzichts auf dessen Schutz zu erkennen und das Für und Wider sachgerecht abzuwägen; sie ist Voraussetzung einer wirksamen rechtfertigenden Einwilligung. Sie richtet sich nicht nach der Geschäftsfähigkeit im Sinne der §§ 104 ff. BGB, sodass auch Minderjährige einwilligungsfähig sein können; maßgeblich ist der Einzelfall, insbesondere die geistige und sittliche Reife des Betroffenen im Verhältnis zur Schwere des Eingriffs.
Maßgeblich ist die tatsächliche Reife im Einzelfall, nicht die Geschäftsfähigkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Der 30-jährige Jonas lässt sich ein großes Tattoo auf den Unterarm stechen. 1Er weiß, dass das Bild dauerhaft bleibt, dass das Stechen schmerzt und dass sich die Haut entzünden kann. 2Er hat mehrere Wochen überlegt, ob ihm das Motiv diese Nachteile wert ist, und sich dann bewusst dafür entschieden.
Trifft „Natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErkennen von Bedeutung und TragweiteJonas kennt die dauerhafte Wirkung und die Risiken des Eingriffs in seinen Körper.
- 2erfülltSachgerechtes Abwägen des Für und WiderJonas wägt Vor- und Nachteile nachvollziehbar gegeneinander ab.
Der 30-jährige Jonas lässt sich ein großes Tattoo auf den Unterarm stechen. 1Er weiß, dass das Bild dauerhaft bleibt, dass das Stechen schmerzt und dass sich die Haut entzünden kann. Wegen einer akuten, ärztlich festgestellten Psychose kann er diese Umstände aber nicht gegeneinander abwägen. Er entscheidet sich allein deshalb für das Tattoo, weil er glaubt, es schütze ihn vor Verfolgern.
Trifft „Natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltErkennen von Bedeutung und TragweiteJonas kennt die dauerhafte Wirkung und die Risiken des Eingriffs in seinen Körper.
- 2fehltSachgerechtes Abwägen des Für und WiderWegen der akuten Psychose kann Jonas die Umstände nicht abwägen; seine Entscheidung beruht allein auf einer Wahnvorstellung.
Typische Fehler
FehlerDie Einwilligung eines Minderjährigen wird allein deshalb für unwirksam gehalten, weil er nicht voll geschäftsfähig ist.
RichtigEs kommt nicht auf die Geschäftsfähigkeit an, sondern auf die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Einzelfall; auch Minderjährige können sie haben.
FehlerDie Fähigkeit des Opfers, wirksam einzuwilligen, wird anhand der §§ 20, 21 StGB geprüft.
RichtigDie §§ 20, 21 StGB betreffen die Schuldfähigkeit des Täters; die Einwilligungsfähigkeit betrifft den Rechtsgutsträger und wird bei der Rechtfertigung durch Einwilligung geprüft.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema