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Natürliche Handlungseinheit

Strafrecht

Eine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen des Täters durch einen einheitlichen Willen getragen werden, in einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang stehen und bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheinen, sodass sie konkurrenzrechtlich als eine Handlung zu werten sind.

Merksatz

Ein bloß gemeinsamer Plan ersetzt weder den engen Zusammenhang noch das einheitliche Erscheinungsbild.

Ein Einzelakt oder mehrere verbundene Akte?Eine natürliche Handlungseinheit verbindet mehrere Einzelakte. Eine Handlung im natürlichen Sinne ist dagegen bereits ein einzelner willensgetragener Akt.
Natürliche Handlungseinheit
Handlung im natürlichen Sinne
Zahl der Einzelakte
Mehrere im Wesentlichen gleichartige Einzelakte.
Ein einzelner natürlicher Handlungsakt.
Grundlage der Einheit
Einheitlicher Wille, enger Zusammenhang und einheitliches Erscheinungsbild.
Eine einzelne willensgetragene Betätigung.
Konkurrenzrechtlich
Mehrere Einzelakte werden als eine Handlung gewertet.
Der einzelne natürliche Akt ist bereits eine Handlung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom will Lea mit zwei Stößen eines Einkaufswagens gegen ihr Schienbein verletzen. In einem Gang eines Geschäfts schiebt er den Wagen deshalb ohne Unterbrechung zweimal kurz hintereinander gegen dasselbe Schienbein. Jeder Stoß verursacht einen Bluterguss.

Trifft „Natürliche Handlungseinheit“ hier zu?

„Natürliche Handlungseinheit“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen
    Tom führt zweimal dieselbe Art von Stoß gegen dasselbe Körperteil aus.
    erfüllt
  2. 2
    Einheitlicher Wille
    Sein Verletzungsplan umfasst von Anfang an beide Stöße.
    erfüllt
  3. 3
    Enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang
    Die Stöße folgen am selben Ort unmittelbar aufeinander.
    erfüllt
  4. 4
    Einheitliches Erscheinungsbild bei natürlicher Betrachtung
    Die ununterbrochene Folge gleichartiger Stöße erscheint als ein zusammengehöriger Angriff.
    erfüllt
BFall B

Beim Rückwärtsschieben eines Einkaufswagens stößt Tom unaufmerksam gegen Leas Schienbein, obwohl er sie bei einem Blick nach hinten bemerkt hätte. Als er Lea durch den Stoß bemerkt, will er sie aus Ärger verletzen und schiebt den Wagen sofort ein zweites Mal rückwärts gegen dasselbe Schienbein. Beide Stöße erfolgen ohne Unterbrechung am selben Ort und verursachen jeweils einen Bluterguss.

Trifft „Natürliche Handlungseinheit“ hier zu?

„Natürliche Handlungseinheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Einheitlicher Wille

An der Definition geprüft

  1. 1
    Mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen
    Beide Verhaltensweisen bestehen im Rückwärtsschieben des Wagens gegen Leas Schienbein.
    erfüllt
  2. 2
    Einheitlicher Wille
    Der erste Stoß geschieht unaufmerksam, während Tom den Verletzungsentschluss für den zweiten Stoß erst danach fasst.
    fehlt
  3. 3
    Enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang
    Die beiden Stöße liegen räumlich und zeitlich unmittelbar beieinander.
    erfüllt
  4. 4
    Einheitliches Erscheinungsbild bei natürlicher Betrachtung
    Äußerlich bilden die beiden gleichartigen Wagenbewegungen einen ununterbrochenen Ablauf.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus mehreren einzelnen Körperbewegungen wird unmittelbar auf mehrere konkurrenzrechtliche Handlungen geschlossen.

RichtigMehrere Einzelakte können bei Vorliegen der Voraussetzungen konkurrenzrechtlich eine Handlung bilden.

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