Definitionen
Natürliche Handlungseinheit
StrafrechtEine natürliche Handlungseinheit liegt vor, wenn mehrere im Wesentlichen gleichartige Verhaltensweisen des Täters durch einen einheitlichen Willen getragen werden, in einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang stehen und bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun erscheinen, sodass sie konkurrenzrechtlich als eine Handlung zu werten sind.
Ein bloß gemeinsamer Plan ersetzt weder den engen Zusammenhang noch das einheitliche Erscheinungsbild.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Tom will Lea mit zwei Stößen eines Einkaufswagens gegen ihr Schienbein verletzen. In einem Gang eines Geschäfts schiebt er den Wagen deshalb ohne Unterbrechung zweimal kurz hintereinander gegen dasselbe Schienbein. Jeder Stoß verursacht einen Bluterguss.
Trifft „Natürliche Handlungseinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere im Wesentlichen gleichartige VerhaltensweisenTom führt zweimal dieselbe Art von Stoß gegen dasselbe Körperteil aus.
- 2erfülltEinheitlicher WilleSein Verletzungsplan umfasst von Anfang an beide Stöße.
- 3erfülltEnger räumlicher und zeitlicher ZusammenhangDie Stöße folgen am selben Ort unmittelbar aufeinander.
- 4erfülltEinheitliches Erscheinungsbild bei natürlicher BetrachtungDie ununterbrochene Folge gleichartiger Stöße erscheint als ein zusammengehöriger Angriff.
Beim Rückwärtsschieben eines Einkaufswagens stößt Tom unaufmerksam gegen Leas Schienbein, obwohl er sie bei einem Blick nach hinten bemerkt hätte. Als er Lea durch den Stoß bemerkt, will er sie aus Ärger verletzen und schiebt den Wagen sofort ein zweites Mal rückwärts gegen dasselbe Schienbein. Beide Stöße erfolgen ohne Unterbrechung am selben Ort und verursachen jeweils einen Bluterguss.
Trifft „Natürliche Handlungseinheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltMehrere im Wesentlichen gleichartige VerhaltensweisenBeide Verhaltensweisen bestehen im Rückwärtsschieben des Wagens gegen Leas Schienbein.
- 2fehltEinheitlicher WilleDer erste Stoß geschieht unaufmerksam, während Tom den Verletzungsentschluss für den zweiten Stoß erst danach fasst.
- 3erfülltEnger räumlicher und zeitlicher ZusammenhangDie beiden Stöße liegen räumlich und zeitlich unmittelbar beieinander.
- 4erfülltEinheitliches Erscheinungsbild bei natürlicher BetrachtungÄußerlich bilden die beiden gleichartigen Wagenbewegungen einen ununterbrochenen Ablauf.
Typische Fehler
FehlerAus mehreren einzelnen Körperbewegungen wird unmittelbar auf mehrere konkurrenzrechtliche Handlungen geschlossen.
RichtigMehrere Einzelakte können bei Vorliegen der Voraussetzungen konkurrenzrechtlich eine Handlung bilden.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
6 Schemata