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Ne ultra petita

§ 308 ZPO · Zivilrecht

Das Gericht darf einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie beantragt hat; es ist an die Anträge der Parteien gebunden und darf den Streitgegenstand nicht von sich aus erweitern oder verändern.

Merksatz

Die Anträge setzen dem gerichtlichen Zuspruch Grenzen nach Umfang und Inhalt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Mara verlangt vor Gericht von Leon ausschließlich 2.000 Euro als Rückzahlung eines Darlehens. Das Gericht spricht ihr 2.000 Euro als Rückzahlung dieses Darlehens zu.

Trifft „Ne ultra petita“ hier zu?

„Ne ultra petita“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuspruch höchstens im beantragten Umfang
    Der zugesprochene Betrag entspricht dem beantragten Betrag.
    erfüllt
  2. 2
    Zuspruch nur des beantragten Gegenstands
    Das Gericht gewährt die verlangte Darlehensrückzahlung und keine andere Leistung.
    erfüllt
BFall B

Mara verlangt vor Gericht von Leon ausschließlich 2.000 Euro als Rückzahlung eines Darlehens. 2Das Gericht spricht ihr 2.500 Euro als Rückzahlung dieses Darlehens zu.

Trifft „Ne ultra petita“ hier zu?

„Ne ultra petita“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zuspruch höchstens im beantragten Umfang

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zuspruch höchstens im beantragten Umfang
    Das Gericht überschreitet den beantragten Betrag um 500 Euro.
    fehlt
  2. 2
    Zuspruch nur des beantragten Gegenstands
    Zugesprochen wird weiterhin die Rückzahlung desselben Darlehens, nicht eine andere Leistung.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDas Gericht müsse entweder den gesamten beantragten Betrag zusprechen oder die Klage vollständig abweisen.

RichtigDas Gericht darf auch einen geringeren Betrag zusprechen, wenn der geltend gemachte Zahlungsanspruch nur teilweise besteht.

Voraussetzung vergessen

FehlerAuch die Entscheidung über die Prozesskosten setze einen Antrag voraus.

RichtigDas Gericht muss über die Kostentragung auch dann entscheiden, wenn keine Partei dies beantragt hat.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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