Definitionen
Ne ultra petita
§ 308 ZPO · ZivilrechtDas Gericht darf einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie beantragt hat; es ist an die Anträge der Parteien gebunden und darf den Streitgegenstand nicht von sich aus erweitern oder verändern.
Die Anträge setzen dem gerichtlichen Zuspruch Grenzen nach Umfang und Inhalt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Mara verlangt vor Gericht von Leon ausschließlich 2.000 Euro als Rückzahlung eines Darlehens. Das Gericht spricht ihr 2.000 Euro als Rückzahlung dieses Darlehens zu.
Trifft „Ne ultra petita“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltZuspruch höchstens im beantragten UmfangDer zugesprochene Betrag entspricht dem beantragten Betrag.
- 2erfülltZuspruch nur des beantragten GegenstandsDas Gericht gewährt die verlangte Darlehensrückzahlung und keine andere Leistung.
Mara verlangt vor Gericht von Leon ausschließlich 2.000 Euro als Rückzahlung eines Darlehens. 2Das Gericht spricht ihr 2.500 Euro als Rückzahlung dieses Darlehens zu.
Trifft „Ne ultra petita“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltZuspruch höchstens im beantragten UmfangDas Gericht überschreitet den beantragten Betrag um 500 Euro.
- 2erfülltZuspruch nur des beantragten GegenstandsZugesprochen wird weiterhin die Rückzahlung desselben Darlehens, nicht eine andere Leistung.
Typische Fehler
FehlerDas Gericht müsse entweder den gesamten beantragten Betrag zusprechen oder die Klage vollständig abweisen.
RichtigDas Gericht darf auch einen geringeren Betrag zusprechen, wenn der geltend gemachte Zahlungsanspruch nur teilweise besteht.
FehlerAuch die Entscheidung über die Prozesskosten setze einen Antrag voraus.
RichtigDas Gericht muss über die Kostentragung auch dann entscheiden, wenn keine Partei dies beantragt hat.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema