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Nebenrechte

§ 401 BGB · Zivilrecht

Nebenrechte sind akzessorische Rechte, die der Sicherung oder Durchsetzung einer Forderung dienen und bei der Abtretung der Forderung kraft Gesetzes auf den neuen Gläubiger übergehen, ohne dass es einer gesonderten Übertragung bedarf; hierzu zählen insbesondere Rechte aus Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken.

Merksatz

Die Forderungsabhängigkeit macht eine gesonderte Übertragung des Sicherungsrechts bei der Abtretung entbehrlich.

Welche Sicherheiten folgen der Forderung?Links stehen forderungsabhängige Rechte. Rechts stehen selbstständige Sicherungsrechte, deren Übergang eine gesonderte Übertragung erfordert.
Nebenrechte
Selbstständige Sicherungsrechte
Forderungsabhängigkeit
Gesetzlich an den Bestand der Forderung gebunden.
Nicht kraft Gesetzes an den Forderungsbestand gebunden.
Folge der Abtretung
Gehen ohne gesonderte Übertragung auf den neuen Gläubiger über.
Gehen nicht allein durch die Abtretung der Forderung über.
Beispiele
Rechte aus Bürgschaften, Pfandrechte und Hypotheken.
Sicherungseigentum und Sicherungsgrundschuld.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna leiht Ben 1.000 Euro. Ben übergibt ihr seine Uhr und vereinbart mit ihr, dass sie 2die Uhr zur Absicherung behalten und bei ausbleibender Rückzahlung verkaufen darf; Ben bleibt Eigentümer. 1Dieses Recht soll nur so lange bestehen, wie Ben das geliehene Geld noch schuldet. Anna und Clara vereinbaren anschließend, dass künftig Clara die Rückzahlung des Darlehens verlangen darf.

Trifft „Nebenrechte“ hier zu?

„Nebenrechte“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abhängigkeit vom Bestand der Forderung
    Das vereinbarte Pfandrecht hängt vom Bestand der gesicherten Darlehensforderung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Sicherungs- oder Durchsetzungsfunktion
    Das Pfandrecht sichert die Rückzahlung und ermöglicht die Befriedigung aus dem Verkaufserlös.
    erfüllt
BFall B

Anna leiht Ben 1.000 Euro. 2Ben übergibt ihr zur Absicherung seine Uhr und macht sie zur Eigentümerin. Anna verspricht, Ben nach vollständiger Rückzahlung das Eigentum an der Uhr zurückzuübertragen. Anna und Clara vereinbaren anschließend, dass künftig Clara die Rückzahlung des Darlehens verlangen darf.

Trifft „Nebenrechte“ hier zu?

„Nebenrechte“ trifft nicht zu.Es fehlt: Abhängigkeit vom Bestand der Forderung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abhängigkeit vom Bestand der Forderung
    Das Sicherungseigentum besteht unabhängig von der Darlehensforderung und muss nach deren Tilgung zurückübertragen werden.
    fehlt
  2. 2
    Sicherungs- oder Durchsetzungsfunktion
    Das übertragene Eigentum dient der Absicherung der Darlehensforderung.
    erfüllt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerSicherungseigentum wird als Nebenrecht behandelt, das mit der gesicherten Forderung automatisch übergeht.

RichtigSicherungseigentum ist nicht akzessorisch und geht nicht allein durch die Abtretung der gesicherten Forderung über.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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