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Naturalunterhalt

§ 1612 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Naturalunterhalt ist die Erfüllung der Unterhaltspflicht durch Gewährung von Kost, Wohnung, Kleidung und sonstiger Pflege und Erziehung in Natur anstelle einer Geldrente; Eltern unverheirateter Kinder können gemäß § 1612 Abs. 2 BGB bestimmen, in welcher Art der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. Bei minderjährigen Kindern kann ein Elternteil ohne Personensorge diese Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

Merksatz

Der Berechtigte erhält die Versorgung selbst und nicht lediglich das Geld, um sie zu beschaffen.

Naturalunterhalt oder Barunterhalt?Die Gegenüberstellung zeigt die unterschiedliche Leistungsform und ihre Einordnung nach § 1612 BGB.
Naturalunterhalt
Barunterhalt
Form der Leistung
Unmittelbare Versorgung, etwa mit Unterkunft, Essen und Kleidung.
Geldzahlung an den Unterhaltsberechtigten.
Gesetzliche Einordnung
Eltern können diese Form bei unverheirateten Kindern unter Rücksichtnahme auf deren Belange bestimmen.
Grundform der Unterhaltsgewährung nach § 1612 Abs. 1 BGB.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die unverheiratete 19-jährige Lea besucht noch die Schule, hat weder Einkommen noch Vermögen und lebt bei ihren gut verdienenden Eltern. Die Eltern stellen ihr ein Zimmer zur Verfügung, kochen für sie und kaufen ihr die benötigte Kleidung. Für diese Bedürfnisse erhält Lea kein Geld von ihnen.

Trifft „Naturalunterhalt“ hier zu?

„Naturalunterhalt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfüllung einer Unterhaltspflicht
    Die leistungsfähigen Eltern decken damit einen Teil des Unterhaltsbedarfs ihrer bedürftigen Tochter.
    erfüllt
  2. 2
    Leistungen in Natur statt einer Geldrente
    Die Eltern gewähren Unterkunft, Essen und Kleidung unmittelbar statt entsprechender Geldzahlungen.
    erfüllt
BFall B

Die unverheiratete 19-jährige Lea besucht noch die Schule, hat weder Einkommen noch Vermögen und lebt in einer eigenen Wohnung. 1Ihre gut verdienenden Eltern überweisen ihr jeden Monat den mit ihr vereinbarten Geldbetrag für ihren gesamten Lebensbedarf. Lea zahlt davon ihre Miete und kauft selbst Essen und Kleidung.

Trifft „Naturalunterhalt“ hier zu?

„Naturalunterhalt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Leistungen in Natur statt einer Geldrente

An der Definition geprüft

  1. 1
    Erfüllung einer Unterhaltspflicht
    Die leistungsfähigen Eltern erfüllen ihre Unterhaltspflicht gegenüber der bedürftigen Tochter durch die vereinbarten Zahlungen.
    erfüllt
  2. 2
    Leistungen in Natur statt einer Geldrente
    Die Eltern leisten Geld; Unterkunft, Essen und Kleidung beschafft Lea selbst.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDas elterliche Bestimmungsrecht wird auf minderjährige Kinder beschränkt.

RichtigAuch gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern können Eltern die Art der Unterhaltsgewährung bestimmen, müssen dabei aber die Belange des Kindes berücksichtigen.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Eltern sollen ohne Rücksicht auf die Lebensumstände des Kindes auf einer Versorgung im Elternhaus bestehen können.

RichtigDas elterliche Bestimmungsrecht setzt voraus, dass die Belange des Kindes angemessen berücksichtigt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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