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Leichtfertigkeit

— · Strafrecht

Leichtfertigkeit ist ein gesteigertes Maß an Fahrlässigkeit, bei dem der Täter die sich ihm aufdrängende Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt, obwohl dies nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten nahezu unbegreiflich erscheint; sie entspricht der groben Fahrlässigkeit des Zivilrechts.

Merksatz

Der schwere Sorgfaltsverstoß muss gerade dem konkreten Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten vorwerfbar sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Jana sieht vom Balkon im fünften Stock mehrere Menschen direkt unter sich auf dem Gehweg. 2Um sich den Weg zur Mülltonne zu sparen, wirft sie einen schweren Blumentopf zwischen die vorbeigehenden Menschen hinunter. 1Sie weiß, dass ein Treffer tödlich sein kann, ist aber fest überzeugt, die Menschen zu verfehlen. Der Topf trifft einen Passanten am Kopf und tötet ihn.

Trifft „Leichtfertigkeit“ hier zu?

„Leichtfertigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sich persönlich aufdrängende Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung
    Die Möglichkeit einer tödlichen Verletzung ist Jana bewusst und drängt sich angesichts der Menschen unter ihr auf.
    erfüllt
  2. 2
    Individuell besonders vorwerfbares Außerachtlassen aus Leichtsinn oder Gleichgültigkeit
    Die erkannte Lebensgefahr aus bloßer Bequemlichkeit zu missachten, ist Jana persönlich besonders schwer vorzuwerfen.
    erfüllt
BFall B

Ben fährt mit erlaubten 30 Kilometern pro Stunde aufmerksam durch eine Wohnstraße. 1Als vor ihm eine Fußgängerin auf die Fahrbahn tritt, erkennt er sofort, dass er sie ohne Bremsung überfahren wird. Er will sofort bremsen, trifft aber bei der Fußbewegung versehentlich seitlich neben das Bremspedal. Er erfasst die Fußgängerin, die an den Verletzungen stirbt.

Trifft „Leichtfertigkeit“ hier zu?

„Leichtfertigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Individuell besonders vorwerfbares Außerachtlassen aus Leichtsinn oder Gleichgültigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sich persönlich aufdrängende Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung
    Ben erkennt unmittelbar die Gefahr einer tödlichen Kollision.
    erfüllt
  2. 2
    Individuell besonders vorwerfbares Außerachtlassen aus Leichtsinn oder Gleichgültigkeit
    Der versehentliche Fehltritt beim sofortigen Bremsversuch beruht weder auf besonderem Leichtsinn noch auf besonderer Gleichgültigkeit.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede bewusste Fahrlässigkeit wird als Leichtfertigkeit eingeordnet.

RichtigDas bloße Erkennen einer möglichen Tatbestandsverwirklichung genügt nicht; erforderlich ist ein besonders vorwerfbares Außerachtlassen.

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