Definitionen
Leichtfertigkeit
— · StrafrechtLeichtfertigkeit ist ein gesteigertes Maß an Fahrlässigkeit, bei dem der Täter die sich ihm aufdrängende Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit außer Acht lässt, obwohl dies nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten nahezu unbegreiflich erscheint; sie entspricht der groben Fahrlässigkeit des Zivilrechts.
Der schwere Sorgfaltsverstoß muss gerade dem konkreten Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten vorwerfbar sein.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Jana sieht vom Balkon im fünften Stock mehrere Menschen direkt unter sich auf dem Gehweg. 2Um sich den Weg zur Mülltonne zu sparen, wirft sie einen schweren Blumentopf zwischen die vorbeigehenden Menschen hinunter. 1Sie weiß, dass ein Treffer tödlich sein kann, ist aber fest überzeugt, die Menschen zu verfehlen. Der Topf trifft einen Passanten am Kopf und tötet ihn.
Trifft „Leichtfertigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSich persönlich aufdrängende Möglichkeit der TatbestandsverwirklichungDie Möglichkeit einer tödlichen Verletzung ist Jana bewusst und drängt sich angesichts der Menschen unter ihr auf.
- 2erfülltIndividuell besonders vorwerfbares Außerachtlassen aus Leichtsinn oder GleichgültigkeitDie erkannte Lebensgefahr aus bloßer Bequemlichkeit zu missachten, ist Jana persönlich besonders schwer vorzuwerfen.
Ben fährt mit erlaubten 30 Kilometern pro Stunde aufmerksam durch eine Wohnstraße. 1Als vor ihm eine Fußgängerin auf die Fahrbahn tritt, erkennt er sofort, dass er sie ohne Bremsung überfahren wird. Er will sofort bremsen, trifft aber bei der Fußbewegung versehentlich seitlich neben das Bremspedal. Er erfasst die Fußgängerin, die an den Verletzungen stirbt.
Trifft „Leichtfertigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltSich persönlich aufdrängende Möglichkeit der TatbestandsverwirklichungBen erkennt unmittelbar die Gefahr einer tödlichen Kollision.
- 2fehltIndividuell besonders vorwerfbares Außerachtlassen aus Leichtsinn oder GleichgültigkeitDer versehentliche Fehltritt beim sofortigen Bremsversuch beruht weder auf besonderem Leichtsinn noch auf besonderer Gleichgültigkeit.
Typische Fehler
FehlerJede bewusste Fahrlässigkeit wird als Leichtfertigkeit eingeordnet.
RichtigDas bloße Erkennen einer möglichen Tatbestandsverwirklichung genügt nicht; erforderlich ist ein besonders vorwerfbares Außerachtlassen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
10 Schemata