Definitionen
Leichtfertige Todesfolge
§ 18 StGB · StrafrechtLeichtfertige Todesfolge liegt vor, wenn der Täter den Tod des Opfers als schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt herbeiführt, d.h. er die sich ihm aufdrängende Möglichkeit des Todeseintritts aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (gesteigerter Grad der Fahrlässigkeit, vergleichbar mit grober Fahrlässigkeit im Zivilrecht).
Der Tod allein genügt nicht; maßgeblich ist die besonders gravierende Missachtung einer sich aufdrängenden Todesgefahr.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Um einer erkennbar gebrechlichen, am Stock gehenden 90-jährigen Passantin die Handtasche wegzunehmen und zu behalten, stößt Tom sie auf dem gepflasterten Gehweg mit voller Kraft zu Boden und nimmt die Tasche an sich. Die Frau schlägt mit dem Kopf auf das Pflaster und 1stirbt an der Kopfverletzung. 2Dass ein solcher Sturz für die alte Frau tödlich enden kann, wäre für Tom ohne Weiteres erkennbar gewesen. Aus Gier achtet er darauf überhaupt nicht; ihren Tod will er nicht und nimmt ihn auch nicht in Kauf.
Trifft „Leichtfertige Todesfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTod des OpfersDie Frau stirbt an der beim Sturz erlittenen Kopfverletzung.
- 2erfülltGesteigerte Fahrlässigkeit bei der TodesverursachungTom lässt die sich aufdrängende Todesgefahr eines kräftigen Stoßes gegen eine gebrechliche alte Frau aus grober Unachtsamkeit außer Acht.
Eine Passantin hält ihre Handtasche fest, als Tom sie ihr wegnehmen will, um sie zu behalten. Tom gibt ihr auf einem ebenen Gehweg einen leichten Stoß gegen die Schulter und nimmt die Tasche an sich. 1Die Frau verliert dabei das Gleichgewicht, fällt mit dem Kopf auf den Boden und stirbt an der Kopfverletzung. Die Frau war jung und gesund; der Gehweg war trocken und frei von Hindernissen.
Trifft „Leichtfertige Todesfolge“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltTod des OpfersDer von Tom ausgelöste Sturz führt zum Tod der Frau.
- 2fehltGesteigerte Fahrlässigkeit bei der TodesverursachungBei einem leichten Stoß unter diesen Umständen drängt sich eine tödliche Entwicklung nicht auf; der erforderliche besonders schwere Sorgfaltsverstoß fehlt.
Typische Fehler
FehlerDie Leichtfertigkeit wird allein aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung abgeleitet.
RichtigZusätzlich muss der konkrete Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen sein, die sich aufdrängende Todesgefahr zu erkennen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema