Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen

Leichtfertige Todesfolge

§ 18 StGB · Strafrecht

Leichtfertige Todesfolge liegt vor, wenn der Täter den Tod des Opfers als schwere Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt herbeiführt, d.h. er die sich ihm aufdrängende Möglichkeit des Todeseintritts aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (gesteigerter Grad der Fahrlässigkeit, vergleichbar mit grober Fahrlässigkeit im Zivilrecht).

Merksatz

Der Tod allein genügt nicht; maßgeblich ist die besonders gravierende Missachtung einer sich aufdrängenden Todesgefahr.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Um einer erkennbar gebrechlichen, am Stock gehenden 90-jährigen Passantin die Handtasche wegzunehmen und zu behalten, stößt Tom sie auf dem gepflasterten Gehweg mit voller Kraft zu Boden und nimmt die Tasche an sich. Die Frau schlägt mit dem Kopf auf das Pflaster und 1stirbt an der Kopfverletzung. 2Dass ein solcher Sturz für die alte Frau tödlich enden kann, wäre für Tom ohne Weiteres erkennbar gewesen. Aus Gier achtet er darauf überhaupt nicht; ihren Tod will er nicht und nimmt ihn auch nicht in Kauf.

Trifft „Leichtfertige Todesfolge“ hier zu?

„Leichtfertige Todesfolge“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tod des Opfers
    Die Frau stirbt an der beim Sturz erlittenen Kopfverletzung.
    erfüllt
  2. 2
    Gesteigerte Fahrlässigkeit bei der Todesverursachung
    Tom lässt die sich aufdrängende Todesgefahr eines kräftigen Stoßes gegen eine gebrechliche alte Frau aus grober Unachtsamkeit außer Acht.
    erfüllt
BFall B

Eine Passantin hält ihre Handtasche fest, als Tom sie ihr wegnehmen will, um sie zu behalten. Tom gibt ihr auf einem ebenen Gehweg einen leichten Stoß gegen die Schulter und nimmt die Tasche an sich. 1Die Frau verliert dabei das Gleichgewicht, fällt mit dem Kopf auf den Boden und stirbt an der Kopfverletzung. Die Frau war jung und gesund; der Gehweg war trocken und frei von Hindernissen.

Trifft „Leichtfertige Todesfolge“ hier zu?

„Leichtfertige Todesfolge“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gesteigerte Fahrlässigkeit bei der Todesverursachung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Tod des Opfers
    Der von Tom ausgelöste Sturz führt zum Tod der Frau.
    erfüllt
  2. 2
    Gesteigerte Fahrlässigkeit bei der Todesverursachung
    Bei einem leichten Stoß unter diesen Umständen drängt sich eine tödliche Entwicklung nicht auf; der erforderliche besonders schwere Sorgfaltsverstoß fehlt.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Leichtfertigkeit wird allein aus der objektiven Gefährlichkeit der Handlung abgeleitet.

RichtigZusätzlich muss der konkrete Täter nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen sein, die sich aufdrängende Todesgefahr zu erkennen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.