Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen

Leistungserfolg

§ 362 BGB · Zivilrecht

Der Leistungserfolg ist das durch die Leistungshandlung des Schuldners herbeizuführende Ergebnis, das den Inhalt der geschuldeten Leistung ausmacht und mit dessen Eintritt die Leistungspflicht des Schuldners erlischt.

Merksatz

Entscheidend ist das geschuldete Ergebnis, nicht allein die darauf gerichtete Handlung.

Leistungserfolg oder Leistungshandlung?Die Gegenüberstellung trennt die auf Leistung gerichtete Tätigkeit von dem geschuldeten Ergebnis.
Leistungserfolg
Leistungshandlung
Betrachtungsgegenstand
Das geschuldete Ergebnis.
Die auf dieses Ergebnis gerichtete Tätigkeit.
Bedeutung für Erfüllung
Mit seinem Eintritt erlischt die Leistungspflicht.
Genügt nur, wenn das geschuldete Ergebnis eintritt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna schuldet Ben aus einem Darlehen 200 Euro. Beide haben eine Zahlung auf Bens Konto vereinbart. 1Anna beauftragt ihre Bank mit der Überweisung. 2Die 200 Euro werden Bens Konto endgültig gutgeschrieben, und Ben kann frei darüber verfügen.

Trifft „Leistungserfolg“ hier zu?

„Leistungserfolg“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch eine Leistungshandlung herbeizuführendes Ergebnis
    Der Überweisungsauftrag ist darauf gerichtet, eine Gutschrift auf Bens Konto herbeizuführen.
    erfüllt
  2. 2
    Verwirklichung des geschuldeten Leistungsinhalts
    Mit der endgültigen und verfügbaren Gutschrift hat Ben den geschuldeten Geldbetrag erhalten.
    erfüllt
BFall B

Anna schuldet Ben aus einem Darlehen 200 Euro. Beide haben eine Zahlung auf Bens Konto vereinbart. 1Anna beauftragt ihre Bank mit der Überweisung. Die Bank bucht die 200 Euro von Annas Konto ab, aber auf Bens Konto ist noch nichts eingegangen.

Trifft „Leistungserfolg“ hier zu?

„Leistungserfolg“ trifft nicht zu.Es fehlt: Verwirklichung des geschuldeten Leistungsinhalts

An der Definition geprüft

  1. 1
    Durch eine Leistungshandlung herbeizuführendes Ergebnis
    Der Überweisungsauftrag ist darauf gerichtet, eine Gutschrift auf Bens Konto herbeizuführen.
    erfüllt
  2. 2
    Verwirklichung des geschuldeten Leistungsinhalts
    Die Belastung von Annas Konto genügt nicht, weil Ben den geschuldeten Geldbetrag noch nicht erhalten hat.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Erfüllung einer einzelnen Leistungspflicht das Erlöschen des gesamten Vertragsverhältnisses ableiten.

RichtigErfüllung lässt die betreffende Leistungspflicht erlöschen, nicht notwendig sämtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.