Definitionen
Leistung an Erfüllungs statt
§ 364 Abs. 1 BGB · ZivilrechtEine Leistung an Erfüllungs statt liegt vor, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung als Erfüllung annimmt und das Schuldverhältnis dadurch mit sofortiger Wirkung erlischt, wobei die neue Leistung an die Stelle der ursprünglichen tritt.
Entscheidend ist, ob das andere Geleistete schon selbst als endgültige Befriedigung gelten soll.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara muss Leon aus einem privaten Darlehen noch 1.000 Euro zurückzahlen. Sie übergibt ihm ihr Fahrrad, das ihm von nun an gehören soll. 2Beide vereinbaren, dass Leon das Fahrrad als vollständigen Ausgleich für die 1.000 Euro behält.
Trifft „Leistung an Erfüllungs statt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAndere als die geschuldete LeistungMara überträgt Leon das Fahrrad, obwohl sie ihm Geld schuldet.
- 2erfülltAnnahme durch den Gläubiger als endgültige BefriedigungLeon akzeptiert das Fahrrad zur endgültigen Tilgung der gesamten Geldschuld.
1Mara muss Leon aus einem privaten Darlehen noch 1.000 Euro zurückzahlen. Sie übergibt ihm ihr Fahrrad, das ihm von nun an gehören soll. Beide vereinbaren, dass Leon das Fahrrad verkauft und die Geldschuld erst mit dem Eingang des Erlöses um dessen Betrag sinkt.
Trifft „Leistung an Erfüllungs statt“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAndere als die geschuldete LeistungMara überträgt Leon das Fahrrad, obwohl sie ihm Geld schuldet.
- 2fehltAnnahme durch den Gläubiger als endgültige BefriedigungErst der Verkaufserlös soll die Geldschuld mindern, nicht bereits die Übertragung des Fahrrads.
Typische Fehler
FehlerDie einseitige Übergabe einer Ersatzleistung durch den Schuldner wird für ausreichend gehalten.
RichtigDer Gläubiger muss die Ersatzleistung zur endgültigen Tilgung der ursprünglichen Schuld akzeptieren.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata