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Leichte Fahrlässigkeit

§ 276 Abs. 2 BGB · Zivilrecht

Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Handelnde die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in geringem Maße außer Acht lässt, d.h. ein Versehen unterläuft, das einem ordentlichen und gewissenhaften Menschen gelegentlich unterlaufen kann.

Merksatz

Auch gewissenhafte Menschen können leicht fahrlässig handeln.

Leichte oder grobe Fahrlässigkeit?Beide Seiten setzen einen Sorgfaltsverstoß voraus. Entscheidend sind dessen Gewicht und die persönliche Vorwerfbarkeit.
Leichte Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit
Gewicht des Verstoßes
Geringe Verletzung der erforderlichen Sorgfalt.
Besonders schwerer Verstoß gegen naheliegende Sorgfaltsanforderungen.
Bewertung des Versehens
Kann auch gewissenhaften Menschen gelegentlich passieren.
Auch subjektiv schlechthin unentschuldbar.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea geht durch den breiten Flur eines Bürogebäudes. Weil sie einen Moment nicht auf ihre Tasche achtet, stößt sie damit gegen eine gut sichtbare Vase auf einem stabilen Tisch neben dem Weg. Die Vase fällt herunter und zerbricht.

Trifft „Leichte Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Leichte Fahrlässigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sorgfaltsverstoß
    Lea hätte ihre Tasche so führen müssen, dass sie die gut sichtbare Vase nicht anstößt.
    erfüllt
  2. 2
    Geringes Maß des Sorgfaltsverstoßes
    Die kurze Unaufmerksamkeit ist ein Versehen, das auch einem gewissenhaften Menschen gelegentlich unterlaufen kann.
    erfüllt
BFall B

Paul stellt einen schweren Blumentopf auf die sehr schmale Außenkante eines Fensters im dritten Stock. Er sieht, dass der Topf bereits wackelt, und weiß, dass unmittelbar darunter das Auto seines Nachbarn steht. 1Trotzdem lässt er den Topf ungesichert stehen und geht weg, wobei er ernsthaft darauf vertraut, dass der Topf nicht herunterfällt. Kurz darauf fällt der Topf auf das Auto und beschädigt es.

Trifft „Leichte Fahrlässigkeit“ hier zu?

„Leichte Fahrlässigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geringes Maß des Sorgfaltsverstoßes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Sorgfaltsverstoß
    Paul hätte den erkennbar unsicher stehenden Topf sichern oder an einen sicheren Platz stellen müssen.
    erfüllt
  2. 2
    Geringes Maß des Sorgfaltsverstoßes
    Das bewusste Zurücklassen des sichtbar wackelnden Topfes über dem fremden Auto missachtet elementare Vorsicht und ist auch subjektiv schlechthin unentschuldbar.
    fehlt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerEs wird angenommen, dass ein Schuldner grundsätzlich erst für grobe Fahrlässigkeit einstehen muss.

RichtigGrundsätzlich muss der Schuldner auch für leichte Fahrlässigkeit einstehen, sofern kein abweichender Haftungsmaßstab gilt.

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