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Leistung erfüllungshalber

§ 364 II BGB · Zivilrecht

Eine Leistung erfüllungshalber liegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger zur Erfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit einen neuen Gegenstand (z.B. ein Wertpapier oder eine Forderung) dergestalt leistet, dass die alte Schuld erst erlischt, wenn der Gläubiger aus dem neuen Gegenstand Befriedigung erlangt hat.

Merksatz

Entscheidend ist die Befriedigung aus dem Ersatz, nicht schon dessen Annahme.

Wann erlischt die ursprüngliche Schuld?Entscheidend ist, ob schon die Annahme des Ersatzes genügt oder der Gläubiger daraus erst Befriedigung erhalten muss.
Leistung erfüllungshalber
Leistung an Erfüllungs statt
Erlöschen der Altschuld
Erst bei Befriedigung aus dem Ersatzgegenstand.
Bereits bei Annahme der anderen Leistung.
Verwertung ohne Erfolg
Die alte Schuld besteht weiter.
Die alte Schuld bleibt grundsätzlich erloschen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Anna schuldet Ben für ein gekauftes Fahrrad 800 Euro. Weil Karl ihr für eine Reparatur noch 800 Euro schuldet, 2überträgt Anna Ben mit dessen Einverständnis ihren Anspruch auf diese Zahlung. 3Anna und Ben vereinbaren, dass die Übertragung allein Annas Schuld nicht beseitigt, sondern dafür der tatsächliche Erhalt des Geldes von Karl erforderlich ist.

Trifft „Leistung erfüllungshalber“ hier zu?

„Leistung erfüllungshalber“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehende Verbindlichkeit
    Anna hat gegenüber Ben eine bestehende Kaufpreisschuld.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung eines neuen Gegenstands
    Anna überträgt eine Forderung, statt den geschuldeten Geldbetrag zu zahlen.
    erfüllt
  3. 3
    Erlöschen der alten Schuld erst bei Befriedigung
    Die Ersatzleistung soll die Kaufpreisschuld erst durch den Zahlungseingang bei Ben zum Erlöschen bringen.
    erfüllt
BFall B

1Anna schuldet Ben für ein gekauftes Fahrrad 800 Euro. Weil Karl ihr für eine Reparatur noch 800 Euro schuldet, 2überträgt Anna Ben mit dessen Einverständnis ihren Anspruch auf diese Zahlung. Anna und Ben vereinbaren, dass Anna schon mit der Übertragung nichts mehr für das Fahrrad zahlen muss, unabhängig davon, ob Karl an Ben zahlt.

Trifft „Leistung erfüllungshalber“ hier zu?

„Leistung erfüllungshalber“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erlöschen der alten Schuld erst bei Befriedigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bestehende Verbindlichkeit
    Anna hat gegenüber Ben eine bestehende Kaufpreisschuld.
    erfüllt
  2. 2
    Leistung eines neuen Gegenstands
    Anna überträgt eine Forderung, statt den geschuldeten Geldbetrag zu zahlen.
    erfüllt
  3. 3
    Erlöschen der alten Schuld erst bei Befriedigung
    Die Kaufpreisschuld erlischt vereinbarungsgemäß bereits mit der Übertragung; die Leistung erfolgt an Erfüllungs statt.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Übernahme einer neuen Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger wird im Zweifel als Leistung an Erfüllungs statt eingeordnet.

RichtigGeht der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zu dessen Befriedigung eine neue Verpflichtung ein, ist im Zweifel eine Leistung erfüllungshalber anzunehmen.

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