Definitionen
Leistung erfüllungshalber
§ 364 II BGB · ZivilrechtEine Leistung erfüllungshalber liegt vor, wenn der Schuldner dem Gläubiger zur Erfüllung einer bestehenden Verbindlichkeit einen neuen Gegenstand (z.B. ein Wertpapier oder eine Forderung) dergestalt leistet, dass die alte Schuld erst erlischt, wenn der Gläubiger aus dem neuen Gegenstand Befriedigung erlangt hat.
Entscheidend ist die Befriedigung aus dem Ersatz, nicht schon dessen Annahme.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Anna schuldet Ben für ein gekauftes Fahrrad 800 Euro. Weil Karl ihr für eine Reparatur noch 800 Euro schuldet, 2überträgt Anna Ben mit dessen Einverständnis ihren Anspruch auf diese Zahlung. 3Anna und Ben vereinbaren, dass die Übertragung allein Annas Schuld nicht beseitigt, sondern dafür der tatsächliche Erhalt des Geldes von Karl erforderlich ist.
Trifft „Leistung erfüllungshalber“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende VerbindlichkeitAnna hat gegenüber Ben eine bestehende Kaufpreisschuld.
- 2erfülltLeistung eines neuen GegenstandsAnna überträgt eine Forderung, statt den geschuldeten Geldbetrag zu zahlen.
- 3erfülltErlöschen der alten Schuld erst bei BefriedigungDie Ersatzleistung soll die Kaufpreisschuld erst durch den Zahlungseingang bei Ben zum Erlöschen bringen.
1Anna schuldet Ben für ein gekauftes Fahrrad 800 Euro. Weil Karl ihr für eine Reparatur noch 800 Euro schuldet, 2überträgt Anna Ben mit dessen Einverständnis ihren Anspruch auf diese Zahlung. Anna und Ben vereinbaren, dass Anna schon mit der Übertragung nichts mehr für das Fahrrad zahlen muss, unabhängig davon, ob Karl an Ben zahlt.
Trifft „Leistung erfüllungshalber“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestehende VerbindlichkeitAnna hat gegenüber Ben eine bestehende Kaufpreisschuld.
- 2erfülltLeistung eines neuen GegenstandsAnna überträgt eine Forderung, statt den geschuldeten Geldbetrag zu zahlen.
- 3fehltErlöschen der alten Schuld erst bei BefriedigungDie Kaufpreisschuld erlischt vereinbarungsgemäß bereits mit der Übertragung; die Leistung erfolgt an Erfüllungs statt.
Typische Fehler
FehlerDie Übernahme einer neuen Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger wird im Zweifel als Leistung an Erfüllungs statt eingeordnet.
RichtigGeht der Schuldner gegenüber dem Gläubiger zu dessen Befriedigung eine neue Verpflichtung ein, ist im Zweifel eine Leistung erfüllungshalber anzunehmen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata