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Leihe

§ 598 BGB · Zivilrecht

Die Leihe ist ein Vertrag, durch den der Verleiher dem Entleiher den Gebrauch einer Sache auf Zeit unentgeltlich zu überlassen verpflichtet wird.

Merksatz

Die Pflicht zur Überlassung entsteht bereits durch den Vertrag, nicht erst durch die Übergabe.

Leihe oder Miete?Beide Verträge ermöglichen die Nutzung einer Sache. Entscheidend ist, ob dafür eine Gegenleistung geschuldet wird.
Leihe
Miete
Nutzungszweck
Zeitweise Nutzung einer Sache.
Zeitweise Nutzung einer Sache.
Gegenleistung
Für die Nutzung ist keine Gegenleistung vereinbart.
Für die Nutzung ist eine Gegenleistung vereinbart.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna und Ben unterschreiben eine Vereinbarung über Annas Fahrrad. Darin verpflichtet sich Anna, Ben das Fahrrad für eine Woche zum Fahren zu überlassen. Ben muss dafür weder Geld zahlen noch eine andere Gegenleistung erbringen.

Trifft „Leihe“ hier zu?

„Leihe“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Bindung
    Die unterschriebene Vereinbarung begründet eine rechtliche Bindung zwischen Anna und Ben.
    erfüllt
  2. 2
    Gebrauch einer Sache
    Ben soll das Fahrrad als Sache zum Fahren nutzen dürfen.
    erfüllt
  3. 3
    Überlassung auf Zeit
    Die vereinbarte Nutzung ist auf eine Woche begrenzt.
    erfüllt
  4. 4
    Unentgeltlichkeit
    Für die Nutzung ist keine Gegenleistung geschuldet.
    erfüllt
BFall B

Anna und Ben unterschreiben eine Vereinbarung über Annas Fahrrad. Darin verpflichtet sich Anna, Ben das Fahrrad für eine Woche zum Fahren zu überlassen. Ben muss Anna als Gegenleistung für die Nutzung insgesamt 20 Euro zahlen.

Trifft „Leihe“ hier zu?

„Leihe“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unentgeltlichkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Vertragliche Bindung
    Die unterschriebene Vereinbarung begründet eine rechtliche Bindung zwischen Anna und Ben.
    erfüllt
  2. 2
    Gebrauch einer Sache
    Ben soll das Fahrrad als Sache zum Fahren nutzen dürfen.
    erfüllt
  3. 3
    Überlassung auf Zeit
    Die vereinbarte Nutzung ist auf eine Woche begrenzt.
    erfüllt
  4. 4
    Unentgeltlichkeit
    Die vereinbarten 20 Euro sind eine Gegenleistung für die Nutzung.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerJede zeitweilige Überlassung einer Sache wird als Leihe eingeordnet, auch wenn ein Nutzungsentgelt vereinbart ist.

RichtigIst für die Nutzung eine Gegenleistung vereinbart, liegt keine Leihe vor.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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