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Leib, Leben, Freiheit

§§ 211 ff., 223 ff., 239 ff. StGB · Strafrecht

Leib, Leben und Freiheit sind höchstpersönliche Rechtsgüter des Einzelnen: Das Leben umfasst die biologische Existenz des Menschen vom Beginn des Geburtsvorgangs bis zum Hirntod; der Leib bezeichnet die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit; die Freiheit erfasst die persönliche Fortbewegungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit vor rechtswidriger Nötigung oder Freiheitsberaubung.

Merksatz

Der Freiheitsschutz betrifft nicht nur Ortsveränderungen, sondern auch Entscheidungen über das eigene Handeln.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Anna schlägt Ben absichtlich mit der Faust gegen den Oberarm. Ben hat dadurch starke Schmerzen und einen Bluterguss.

Trifft „Leib, Leben, Freiheit“ hier zu?

„Leib, Leben, Freiheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Höchstpersönliches Rechtsgut eines Einzelnen
    Bens körperliche Unversehrtheit ist ein höchstpersönliches Rechtsgut.
    erfüllt
  2. 2
    Betroffenheit von Leben, Leib oder persönlicher Freiheit
    Schmerzen und Bluterguss beeinträchtigen den Leib; die anderen Schutzbereiche müssen nicht zusätzlich betroffen sein.
    erfüllt
BFall B

1Anna erzählt mehreren Nachbarn bewusst wahrheitswidrig, Ben stehle regelmäßig Geld aus der Vereinskasse. Ben erfährt davon nichts; körperlich geht es ihm unverändert gut und er kann sich weiterhin ungehindert bewegen und entscheiden.

Trifft „Leib, Leben, Freiheit“ hier zu?

„Leib, Leben, Freiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Betroffenheit von Leben, Leib oder persönlicher Freiheit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Höchstpersönliches Rechtsgut eines Einzelnen
    Die persönliche Ehre Bens ist ebenfalls ein höchstpersönliches Rechtsgut.
    erfüllt
  2. 2
    Betroffenheit von Leben, Leib oder persönlicher Freiheit
    Betroffen ist allein Bens Ehre, nicht sein Leben, sein Leib oder seine persönliche Freiheit.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEine Beeinträchtigung des Leibes nur bei sichtbaren äußeren Verletzungen annehmen.

RichtigAuch Gesundheitsschäden ohne äußerlich sichtbare Wunden können den Leib beeinträchtigen.

Verwechslung

FehlerDen Beginn des durch die Tötungsdelikte geschützten menschlichen Lebens erst nach vollständiger Geburt ansetzen.

RichtigDer Lebensschutz durch die Tötungsdelikte beginnt bereits mit dem Beginn des Geburtsvorgangs.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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