Definitionen
Wesensgehaltsgarantie
Art. 19 II GG · Öffentliches RechtDie Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG verbietet, dass staatliche Einschränkungen ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt antasten: Der Kernbereich, der Substanz und Bedeutung des Grundrechts ausmacht, muss auch bei zulässigen Einschränkungen erhalten bleiben. Nach der überwiegend vertretenen absoluten Theorie ist dieser Kern einer Abwägung entzogen; die relative Theorie bestimmt ihn im Einzelfall und lässt ihn weitgehend in der Verhältnismäßigkeit aufgehen. Das BVerfG hat sich nicht eindeutig festgelegt.
Eine Einschränkung darf ein Grundrecht nie so weit aushöhlen, dass von ihm praktisch nichts bleibt.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Ein neues Gesetz verbietet ab sofort im ganzen Bundesgebiet jede Versammlung, unter freiem Himmel ebenso wie in geschlossenen Räumen. 2Das Verbot gilt ohne zeitliche Grenze. Ausnahmen oder Genehmigungen sieht das Gesetz nicht vor.
Trifft „Wesensgehaltsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche Einschränkung eines GrundrechtsDas Gesetz schränkt die Versammlungsfreiheit ein.
- 2erfülltKernbereich des Grundrechts bleibt nicht erhaltenFür Versammlungen bleibt überhaupt kein Raum mehr; nach jeder Theorie ist der Kern beseitigt.
Für eine angemeldete Demonstration durch die Innenstadt 1verlegt die Versammlungsbehörde die Route um eine Straße, weil auf der geplanten Strecke eine Großbaustelle liegt. Die Demonstration findet zur geplanten Zeit statt und endet auf demselben Kundgebungsplatz.
Trifft „Wesensgehaltsgarantie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltStaatliche Einschränkung eines GrundrechtsDie Verlegung schränkt die Versammlungsfreiheit ein.
- 2fehltKernbereich des Grundrechts bleibt nicht erhaltenDie Demonstration findet statt und erreicht ihr Ziel; nur der Weg ändert sich, der Kern bleibt unberührt.
Typische Fehler
FehlerDie Wesensgehaltsgarantie wird ohne Weiteres mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung gleichgesetzt.
RichtigNach der absoluten Theorie ist der Kern einer Abwägung entzogen; die Garantie ist dann eine eigene Grenze neben der Verhältnismäßigkeit.
FehlerJede Grundrechtseinschränkung wird bereits als Verletzung der Wesensgehaltsgarantie behandelt.
RichtigEinschränkungen sind zulässig, solange der Kernbereich des Grundrechts erhalten bleibt.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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