Definitionen
Wesentliche Formvorschriften
§ 46 VwVfG · Öffentliches RechtWesentliche Formvorschriften sind solche Verfahrens- und Formregeln, die nach ihrem Zweck dem Schutz gewichtiger öffentlicher oder privater Interessen dienen und nicht lediglich Ordnungsvorschriften darstellen, sodass ihre Verletzung den Verwaltungsakt oder Rechtsakt rechtswidrig macht. Ein solcher Verstoß führt nur unter den Voraussetzungen des § 44 VwVfG zur Nichtigkeit; bei Verwaltungsakten kommen außerdem eine Heilung nach § 45 VwVfG oder, wenn die Verletzung die Entscheidung in der Sache offensichtlich nicht beeinflusst hat, die Unbeachtlichkeit nach § 46 VwVfG in Betracht.
Nicht jede verletzte Formregel macht einen Verwaltungsakt rechtswidrig; entscheidend ist ihr Schutzzweck.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die Behörde untersagt Tom schriftlich den Betrieb seines Imbisswagens. 1Eine Vorschrift verlangt, dass ein solcher schriftlicher Bescheid die wesentlichen Gründe der Entscheidung mitteilt, 2damit der Betroffene sie nachvollziehen und sich wehren kann. Der Bescheid enthält keinerlei Begründung.
Trifft „Wesentliche Formvorschriften“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahrens- oder FormregelDie Begründungspflicht betrifft die Form des schriftlichen Bescheids.
- 2erfülltSchutzzweck statt bloßer OrdnungsfunktionDie Begründung dient dem Rechtsschutz des Betroffenen und ist deshalb mehr als eine bloße Ordnungsvorschrift.
Ein Gesetz bestimmt, 1dass die Behörde über Anträge auf eine Gaststättenerlaubnis innerhalb von drei Monaten entscheiden soll, damit die Verwaltung zügig arbeitet. Eine Erlaubnis allein durch Fristablauf sieht das Gesetz nicht vor. Die Behörde hört Paula an und lehnt ihren Antrag nach vier Monaten mit einem schriftlich begründeten Bescheid ab.
Trifft „Wesentliche Formvorschriften“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltVerfahrens- oder FormregelDie Frist regelt den zeitlichen Ablauf des Verwaltungsverfahrens.
- 2fehltSchutzzweck statt bloßer OrdnungsfunktionDie Bearbeitungsfrist ist eine bloße Ordnungsvorschrift zur Beschleunigung; ihre Überschreitung macht die Ablehnung nicht rechtswidrig.
Typische Fehler
FehlerEin Verstoß gegen eine wesentliche Formvorschrift wird ohne Weiteres als Grund für die Nichtigkeit des Verwaltungsakts angesehen.
RichtigDer Verstoß macht den Verwaltungsakt grundsätzlich nur rechtswidrig; nichtig ist er nur unter den Voraussetzungen des § 44 VwVfG.
FehlerDie Anwendung des § 46 VwVfG wird als Heilung behandelt und der Verwaltungsakt deshalb für rechtmäßig gehalten.
Richtig§ 46 VwVfG beseitigt den Fehler nicht, sondern schließt lediglich einen allein darauf gestützten Aufhebungsanspruch aus.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema