Definitionen
Werturteil
Ein Werturteil ist eine subjektive Meinungsäußerung, die eine wertende Stellungnahme zu einem Sachverhalt enthält und sich daher einer Überprüfung auf ihren Wahrheitsgehalt entzieht; es ist von der Tatsachenbehauptung abzugrenzen, bei der ein dem Beweis zugänglicher konkreter Sachverhalt behauptet wird.
Entscheidend ist, ob eine Äußerung bewertet oder einen beweisbaren Sachverhalt behauptet.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nach einer Filmvorführung sagt Lea zu Tom: „Ich fand den Film langweilig.“
Trifft „Werturteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÄußerung zu einem SachverhaltLea äußert sich zu dem gezeigten Film.
- 2erfülltWertender, nicht auf Wahrheit überprüfbarer InhaltDie empfundene Langeweile ist Leas persönliche Bewertung und keinem Wahrheitsbeweis zugänglich.
Nach einer Filmvorführung sagt Lea zu Tom: „1Der Film dauerte genau 180 Minuten.“
Trifft „Werturteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÄußerung zu einem SachverhaltLea äußert sich zur Dauer des gezeigten Films.
- 2fehltWertender, nicht auf Wahrheit überprüfbarer InhaltDie angegebene Dauer lässt sich anhand der tatsächlichen Laufzeit überprüfen.
Typische Fehler
FehlerEine Tatsachenbehauptung wird als Werturteil eingeordnet, weil ihre Wahrheit noch nicht bewiesen ist.
RichtigEntscheidend ist die Zugänglichkeit für einen Beweis, nicht das Vorliegen eines bereits geführten Beweises.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
4 Schemata