Definitionen
Wertvergleich
§ 950 I 1 BGB · ZivilrechtDer Wertvergleich nach § 950 I 1 BGB bestimmt, ob der Verarbeiter durch Herstellung einer neuen beweglichen Sache deren Eigentum erwirbt: Maßgeblich ist der Vergleich des Wertes der Verarbeitung oder Umbildung mit dem Wert des verarbeiteten Stoffes. Ist der Wert der Verarbeitung nicht erheblich geringer als der Wert des Stoffes, erwirbt der Verarbeiter das Eigentum an der neuen Sache; ist der Wert der Verarbeitung dagegen erheblich geringer als der Wert des Stoffes, erfolgt kein Eigentumserwerb nach dieser Vorschrift.
Auch ein niedrigerer Bearbeitungswert kann für den Eigentumserwerb genügen.
- 1Verarbeitung oder UmbildungEin oder mehrere Stoffe werden bearbeitet oder umgestaltet.
- 2Neue bewegliche SacheDurch die Bearbeitung muss eine neue bewegliche Sache entstehen.
- 3WertvergleichDer Bearbeitungswert darf gegenüber dem Stoffwert nicht erheblich zurückbleiben.
- 1Verarbeitung oder Umbildung Ein oder mehrere Stoffe werden bearbeitet oder umgestaltet.
- 2Neue bewegliche Sache Durch die Bearbeitung muss eine neue bewegliche Sache entstehen.
- 3Wertvergleich Der Bearbeitungswert darf gegenüber dem Stoffwert nicht erheblich zurückbleiben.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara fertigt in ihrer eigenen Werkstatt für den eigenen Verkauf aus einem Leo gehörenden Goldklumpen eine Skulptur. 2Der Goldklumpen hat vor der Bearbeitung einen Marktwert von 10.000 Euro; die fertige Skulptur hat einen Marktwert von 40.000 Euro. Mara arbeitet dabei allein und ohne Vereinbarung mit Leo.
Trifft „Wertvergleich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerstellung einer neuen beweglichen SacheAus dem Goldklumpen entsteht mit der Skulptur eine neue bewegliche Sache.
- 2erfülltVerarbeitungswert nicht erheblich geringer als StoffwertDer Verarbeitungswert beträgt 30.000 Euro und übersteigt damit den Stoffwert von 10.000 Euro.
1Mara fertigt in ihrer eigenen Werkstatt für den eigenen Verkauf aus einem Leo gehörenden Goldklumpen eine Skulptur. Der Goldklumpen hat vor der Bearbeitung einen Marktwert von 10.000 Euro; die fertige Skulptur hat einen Marktwert von 11.000 Euro. Mara arbeitet dabei allein und ohne Vereinbarung mit Leo.
Trifft „Wertvergleich“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltHerstellung einer neuen beweglichen SacheAus dem Goldklumpen entsteht mit der Skulptur eine neue bewegliche Sache.
- 2fehltVerarbeitungswert nicht erheblich geringer als StoffwertDer Verarbeitungswert von 1.000 Euro ist gegenüber dem Stoffwert von 10.000 Euro erheblich geringer.
Typische Fehler
FehlerDer gesamte Wert der fertigen Sache wird unmittelbar mit dem Stoffwert verglichen.
RichtigMit dem Stoffwert ist der Wert der Bearbeitung zu vergleichen, nicht der gesamte Wert der fertigen Sache.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema