Definitionen
Wesentlicher Bestandteil
§§ 93 bis 95 BGB · ZivilrechtWesentliche Bestandteile einer Sache sind solche, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (§ 93 BGB); bei Grundstücken gelten gemäß § 94 BGB insbesondere die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen (z.B. Gebäude) sowie die zur Herstellung eines Gebäudes eingefügten Sachen als wesentliche Bestandteile. Die Ausnahmen des § 95 BGB bleiben unberührt. Wesentliche Bestandteile können nicht Gegenstand besonderer dinglicher Rechte sein.
Technische Trennbarkeit schließt die Zugehörigkeit zu einem Grundstück oder Gebäude als wesentlicher Bestandteil nicht aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Nora lässt auf ihrem eigenen Grundstück ein Wohnhaus errichten. Das Haus steht auf einem fest im Boden verankerten Betonfundament und soll dauerhaft dort bleiben.
Trifft „Wesentlicher Bestandteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestandteil einer SacheDas mit dem Boden verbundene Haus ist Bestandteil des Grundstücks.
- 2erfülltUntrennbarkeit ohne Zerstörung oder Wesensveränderung oder gesetzliche Zuordnung nach § 94 BGBDie feste Bodenverbindung begründet die Zuordnung nach § 94 Abs. 1 BGB.
- 3erfülltKein Ausschluss nach § 95 BGBDer dauerhafte Bau auf dem eigenen Grundstück fällt unter keine der Ausnahmen des § 95 BGB.
Ein Auto hat vier Räder, die mit Radschrauben befestigt sind. Eines der Räder lässt sich ohne Beschädigung abnehmen und an einem baugleichen Auto weiterverwenden. Das ursprüngliche Auto kann mit einem passenden Ersatzrad unverändert weitergenutzt werden.
Trifft „Wesentlicher Bestandteil“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBestandteil einer SacheDas montierte Rad ist in das Auto als Sachgesamtheit eingefügt und dessen Bestandteil.
- 2fehltUntrennbarkeit ohne Zerstörung oder Wesensveränderung oder gesetzliche Zuordnung nach § 94 BGBRad und Auto behalten bei einem Austausch ihre wirtschaftliche Eigenart; eine Zuordnung nach § 94 BGB scheidet ebenfalls aus.
- 3erfülltKein Ausschluss nach § 95 BGBDie Verbindung eines Rades mit einem Auto betrifft keine der Grundstücke und Gebäude betreffenden Ausnahmen des § 95 BGB.
Typische Fehler
FehlerAn einem wesentlichen Bestandteil wird gesondertes Eigentum oder ein gesondertes Pfandrecht angenommen.
RichtigSolange die Eigenschaft als wesentlicher Bestandteil besteht, sind gesondertes Eigentum und andere besondere dingliche Rechte daran ausgeschlossen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata