Definitionen
Wesentliches Überwiegen
§ 34 Satz 1 StGB · StrafrechtWesentliches Überwiegen liegt vor, wenn bei einer Gesamtbewertung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte deutlich übertrifft. Diese beim rechtfertigenden Notstand erforderliche Bewertung berücksichtigt insbesondere den Rang der betroffenen Rechtsgüter und den Grad der ihnen drohenden Gefahren.
Entscheidend ist nicht allein der Rechtsgutsrang, sondern auch das Ausmaß der drohenden Gefahren.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein herabfallender schwerer Ast würde Paul ohne sofortige Hilfe tödlich verletzen. Lea zieht Paul weg und stößt dabei die unbeteiligte Mara zur Seite, die wie vorhersehbar einen kleinen Bluterguss am Arm bekommt. Eine andere Möglichkeit, Paul rechtzeitig zu retten, besteht nicht.
Trifft „Wesentliches Überwiegen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesamtbewertung der widerstreitenden InteressenPauls unmittelbar bedrohtes Leben wird mit Maras geringfügiger körperlicher Verletzung verglichen.
- 2erfülltDeutliches Übergewicht des geschützten InteressesDie Rettung vor dem sicheren Tod wiegt deutlich schwerer als die Vermeidung eines kleinen Blutergusses.
1Ein herabfallender dünner Ast würde Paul einen kleinen Bluterguss am Arm zufügen. Lea zieht Paul weg und stößt dabei die unbeteiligte Mara zur Seite, die wie vorhersehbar einen gleich großen und gleich schmerzhaften Bluterguss am Arm bekommt. Eine andere Möglichkeit, Pauls Verletzung zu verhindern, besteht nicht.
Trifft „Wesentliches Überwiegen“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGesamtbewertung der widerstreitenden InteressenAuf beiden Seiten werden gleichartige körperliche Verletzungen bei gleicher Eintrittssicherheit gegenübergestellt.
- 2fehltDeutliches Übergewicht des geschützten InteressesDie Vermeidung von Pauls Bluterguss wiegt nicht deutlich schwerer als die Vermeidung der gleichartigen Verletzung Maras.
Typische Fehler
FehlerBereits ein geringfügiges Übergewicht des geschützten Interesses wird als ausreichend behandelt.
RichtigDas geschützte Interesse muss das beeinträchtigte deutlich übertreffen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema