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Wesentliches Überwiegen

§ 34 Satz 1 StGB · Strafrecht

Wesentliches Überwiegen liegt vor, wenn bei einer Gesamtbewertung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte deutlich übertrifft. Diese beim rechtfertigenden Notstand erforderliche Bewertung berücksichtigt insbesondere den Rang der betroffenen Rechtsgüter und den Grad der ihnen drohenden Gefahren.

Merksatz

Entscheidend ist nicht allein der Rechtsgutsrang, sondern auch das Ausmaß der drohenden Gefahren.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein herabfallender schwerer Ast würde Paul ohne sofortige Hilfe tödlich verletzen. Lea zieht Paul weg und stößt dabei die unbeteiligte Mara zur Seite, die wie vorhersehbar einen kleinen Bluterguss am Arm bekommt. Eine andere Möglichkeit, Paul rechtzeitig zu retten, besteht nicht.

Trifft „Wesentliches Überwiegen“ hier zu?

„Wesentliches Überwiegen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesamtbewertung der widerstreitenden Interessen
    Pauls unmittelbar bedrohtes Leben wird mit Maras geringfügiger körperlicher Verletzung verglichen.
    erfüllt
  2. 2
    Deutliches Übergewicht des geschützten Interesses
    Die Rettung vor dem sicheren Tod wiegt deutlich schwerer als die Vermeidung eines kleinen Blutergusses.
    erfüllt
BFall B

1Ein herabfallender dünner Ast würde Paul einen kleinen Bluterguss am Arm zufügen. Lea zieht Paul weg und stößt dabei die unbeteiligte Mara zur Seite, die wie vorhersehbar einen gleich großen und gleich schmerzhaften Bluterguss am Arm bekommt. Eine andere Möglichkeit, Pauls Verletzung zu verhindern, besteht nicht.

Trifft „Wesentliches Überwiegen“ hier zu?

„Wesentliches Überwiegen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Deutliches Übergewicht des geschützten Interesses

An der Definition geprüft

  1. 1
    Gesamtbewertung der widerstreitenden Interessen
    Auf beiden Seiten werden gleichartige körperliche Verletzungen bei gleicher Eintrittssicherheit gegenübergestellt.
    erfüllt
  2. 2
    Deutliches Übergewicht des geschützten Interesses
    Die Vermeidung von Pauls Bluterguss wiegt nicht deutlich schwerer als die Vermeidung der gleichartigen Verletzung Maras.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBereits ein geringfügiges Übergewicht des geschützten Interesses wird als ausreichend behandelt.

RichtigDas geschützte Interesse muss das beeinträchtigte deutlich übertreffen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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