Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen

Wesensgemäßheit

Art. 19 Abs. 3 GG · Öffentliches Recht

Wesensgemäßheit bezeichnet die Eignung eines Grundrechts zum Schutz einer juristischen Person. Voraussetzung ist, dass der geschützte Lebensbereich auch juristischen Personen zugänglich ist und nicht ausschließlich an natürliche Eigenschaften des Menschen anknüpft.

Merksatz

Entscheidend ist, ob der Schutz des konkreten Grundrechts auf eine juristische Person übertragbar ist.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Zwei Privatpersonen sind die einzigen Gesellschafter 1einer im Handelsregister eingetragenen Druckerei-GmbH mit Sitz in Köln. 2Der GmbH gehört eine Werkhalle. Die Stadt will der Gesellschaft die Halle für den Bau einer Straße entziehen. Die Gesellschaft beruft sich auf den Schutz ihres Eigentums.

Trifft „Wesensgemäßheit“ hier zu?

„Wesensgemäßheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Juristische Person als Bezugspunkt
    Die eingetragene GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts.
    erfüllt
  2. 2
    Auf juristische Personen übertragbarer Schutzbereich
    Auch eine GmbH kann Eigentum haben und dafür den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG beanspruchen.
    erfüllt
BFall B

Zwei Privatpersonen sind die einzigen Gesellschafter 1einer im Handelsregister eingetragenen Druckerei-GmbH mit Sitz in Köln. Bei Straßenbauarbeiten beschädigt die Stadt eine Maschine der Gesellschaft. Die Gesellschaft beruft sich für sich selbst auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Gesundheit der Beschäftigten ist nicht betroffen.

Trifft „Wesensgemäßheit“ hier zu?

„Wesensgemäßheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Auf juristische Personen übertragbarer Schutzbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Juristische Person als Bezugspunkt
    Die eingetragene GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts.
    erfüllt
  2. 2
    Auf juristische Personen übertragbarer Schutzbereich
    Die körperliche Unversehrtheit schützt den menschlichen Körper und ist deshalb nicht auf eine GmbH übertragbar.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDie Wesensgemäßheit wird als Verbot verstanden, in den Kern eines Grundrechts einzugreifen.

RichtigDie Wesensgemäßheit betrifft die Übertragbarkeit des Grundrechtsschutzes auf juristische Personen.

Voraussetzung vergessen

FehlerEiner inländischen juristischen Person werden ohne weitere Prüfung sämtliche Grundrechte zugesprochen.

RichtigFür jedes beanspruchte Grundrecht muss gesondert geprüft werden, ob sein Schutz auf die juristische Person übertragbar ist.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.