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Wesensgehalt

Art. 19 II GG · Öffentliches Recht

Der Wesensgehalt eines Grundrechts ist dessen unantastbarer Kernbereich, der durch Art. 19 II GG absolut geschützt ist und durch Gesetz unter keinen Umständen angetastet werden darf. Nach der relativen Theorie bestimmt sich der Wesensgehalt einzelfallbezogen durch Abwägung, während die absolute Theorie einen für alle Grundrechtsträger gleichermaßen geltenden, unveränderlichen Kernbestand annimmt.

Merksatz

Auch gewichtige Gründe erlauben es dem Gesetzgeber nicht, den grundrechtlichen Kern preiszugeben.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Gesetz verlangt von allen Menschen im Land, 1ihren persönlichen Glauben aufzugeben und 2innerlich eine staatlich vorgegebene Religion anzunehmen.

Trifft „Wesensgehalt“ hier zu?

„Wesensgehalt“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf ein Grundrecht
    Die persönliche Glaubensüberzeugung wird durch die Glaubensfreiheit geschützt.
    erfüllt
  2. 2
    Zugehörigkeit zum unantastbaren Kernbereich
    Die Freiheit der inneren Glaubensentscheidung gehört zum unantastbaren Kern der Glaubensfreiheit.
    erfüllt
BFall B

Eine Glaubensgemeinschaft möchte um Mitternacht auf dem Marktplatz 1Gebete über große Lautsprecher übertragen. Wegen des Lärms verbietet die Gemeinde nur diese Lautsprecherübertragung; ohne Verstärkung darf die Gruppe dort weiter gemeinsam beten.

Trifft „Wesensgehalt“ hier zu?

„Wesensgehalt“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugehörigkeit zum unantastbaren Kernbereich

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf ein Grundrecht
    Die öffentliche Verbreitung religiöser Gebete fällt grundsätzlich unter die Glaubensfreiheit.
    erfüllt
  2. 2
    Zugehörigkeit zum unantastbaren Kernbereich
    Die nächtliche Lautsprecherübertragung gehört nicht zum unantastbaren Kern der Glaubensfreiheit.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerDer Wesensgehalt wird mit dem gesamten Schutzbereich eines Grundrechts gleichgesetzt.

RichtigDer Wesensgehalt bezeichnet nur den unantastbaren Kern, nicht den gesamten Schutzbereich.

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