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Wesensgleiches Minus

§ 434 BGB · Zivilrecht

Ein wesensgleiches Minus liegt vor, wenn das tatsächlich Geleistete hinter dem vertraglich Geschuldeten zurückbleibt, ohne dass ein aliud (eine andere als die geschuldete Sache) vorliegt. Die Abweichung betrifft Umfang oder Güte der geschuldeten Leistung, sodass die Mangelvorschriften des Gewährleistungsrechts Anwendung finden.

Merksatz

Weniger oder schlechter zu leisten ist etwas anderes, als eine andere Sache zu liefern.

Minus oder Aliud?Geringerer Umfang oder geringere Güte sind von einer anderen gelieferten Sache zu unterscheiden. Das kaufrechtliche Mangelrecht erfasst beide Fälle.
Wesensgleiches Minus
Aliud (Falschlieferung)
Abweichung
Abweichung in Umfang oder Güte der geschuldeten Leistung.
Statt der geschuldeten Sache wird eine andere geliefert.
Mängelrecht
Mängelvorschriften greifen.
Die Falschlieferung wird wie ein Sachmangel behandelt.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lea kauft bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad mit der Rahmennummer 123 und vereinbart funktionierende Bremsen. 2Der Händler übergibt ihr genau dieses Fahrrad. 1Die Vorderbremse ist schon bei der Übergabe defekt.

Trifft „Wesensgleiches Minus“ hier zu?

„Wesensgleiches Minus“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zurückbleiben hinter dem vertraglich Geschuldeten
    Das Fahrrad hat nicht die vereinbarte Bremsfunktion.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Aliud
    Geliefert wird das individuell vereinbarte Fahrrad und nicht ein anderes Exemplar.
    erfüllt
BFall B

Lea kauft bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad mit der Rahmennummer 123 und vereinbart funktionierende Bremsen. 2Der Händler übergibt ihr genau dieses Fahrrad. Beide Bremsen funktionieren; das Fahrrad hat auch sonst keine Fehler und das vereinbarte Zubehör liegt vollständig bei.

Trifft „Wesensgleiches Minus“ hier zu?

„Wesensgleiches Minus“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zurückbleiben hinter dem vertraglich Geschuldeten

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zurückbleiben hinter dem vertraglich Geschuldeten
    Die gelieferte Leistung bleibt weder in Umfang noch in Güte hinter dem Geschuldeten zurück.
    fehlt
  2. 2
    Kein Aliud
    Der Händler liefert das individuell vereinbarte Fahrrad.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Aliud

Lea kauft bei einem Händler ein bestimmtes Fahrrad mit der Rahmennummer 123 und vereinbart funktionierende Bremsen. Der Händler übergibt ihr stattdessen ein Fahrrad desselben Modells mit der Rahmennummer 456. 1Die Vorderbremse des übergebenen Fahrrads ist schon bei der Übergabe defekt.

Trifft „Wesensgleiches Minus“ hier zu?

„Wesensgleiches Minus“ trifft nicht zu.Es fehlt: Kein Aliud

An der Definition geprüft

  1. 1
    Zurückbleiben hinter dem vertraglich Geschuldeten
    Auch die Qualität des tatsächlich gelieferten Fahrrads bleibt hinter der vereinbarten Bremsfunktion zurück.
    erfüllt
  2. 2
    Kein Aliud
    Trotz gleichen Modells wird ein anderes als das individuell vereinbarte Fahrrad geliefert.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin anderes Exemplar desselben Modells wird beim Stückkauf allein wegen der Artgleichheit als wesensgleiches Minus behandelt.

RichtigBeim Kauf eines individuell bestimmten Stücks ist die Lieferung eines anderen Exemplars ein Aliud, auch bei gleichem Modell.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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