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Wesentlichkeit der Beeinträchtigung

§ 906 BGB · Zivilrecht

Eine Beeinträchtigung ist wesentlich, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen zumutbare Maß überschreitet, wobei auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und nicht auf die subjektive Empfindlichkeit des Betroffenen abzustellen ist.

Merksatz

Besondere Empfindlichkeit allein macht eine Einwirkung noch nicht wesentlich.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Auf dem Nachbargrundstück betreibt ein Bewohner jede Nacht mehrere Stunden eine elektrische Säge. Das Geräusch übertönt bei geschlossenen Fenstern Gespräche im Schlafzimmer und weckt regelmäßig mehrere Bewohner. Die Häuser stehen in einem Wohngebiet, in dem nachts sonst keine Maschinen laufen.

Trifft „Wesentlichkeit der Beeinträchtigung“ hier zu?

„Wesentlichkeit der Beeinträchtigung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Überschreitung des örtlich zumutbaren Maßes
    Die wiederkehrende massive Störung der Nachtruhe überschreitet das in diesem Wohngebiet zumutbare Maß.
    erfüllt
  2. 2
    Maßstab eines verständigen Durchschnittsmenschen
    Die beschriebenen Auswirkungen beeinträchtigen auch gewöhnlich empfindliche Menschen und beruhen nicht auf einer persönlichen Besonderheit.
    erfüllt
BFall B

Auf dem Nachbargrundstück läuft tagsüber eine Lüftungsanlage. Bei fachgerechten Messungen liegt ihr gleichmäßiges Geräusch deutlich unter den für das Wohngebiet geltenden Werten und ist im Haus nebenan nur bei geöffnetem Fenster schwach hörbar. 2Der besonders geräuschempfindliche Eigentümer klagt über das Geräusch, während die übrigen Bewohner lesen, arbeiten und schlafen wie zuvor.

Trifft „Wesentlichkeit der Beeinträchtigung“ hier zu?

„Wesentlichkeit der Beeinträchtigung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Überschreitung des örtlich zumutbaren Maßes

An der Definition geprüft

  1. 1
    Überschreitung des örtlich zumutbaren Maßes
    Das schwache Tagesgeräusch bleibt unter den einschlägigen Werten; besondere Umstände für eine dennoch erhebliche Belastung fehlen.
    fehlt
  2. 2
    Maßstab eines verständigen Durchschnittsmenschen
    Die Bewertung richtet sich nach gewöhnlich empfindlichen Menschen, deren Alltag hier unverändert bleibt, und nicht nach der besonderen Empfindlichkeit des Eigentümers.
    erfüllt

Typische Fehler

Rechtsfolge falsch

FehlerDie Einhaltung einschlägiger Grenzwerte wird als ausnahmsloser Ausschluss einer wesentlichen Beeinträchtigung behandelt.

RichtigEingehaltene Grenzwerte sprechen regelmäßig für Unwesentlichkeit; besondere Umstände können im Einzelfall eine andere Bewertung rechtfertigen.

Rechtsfolge falsch

FehlerAus der Wesentlichkeit wird unmittelbar gefolgert, dass der Eigentümer die Einwirkung verbieten kann.

RichtigAuch wesentliche Einwirkungen können zu dulden sein, wenn sie auf ortsüblicher Nutzung beruhen und ihre Verhinderung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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