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Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

§ 8 Abs. 1 AGG · Zivilrecht

Eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung liegt vor, wenn die betreffende Eigenschaft aufgrund der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung objektiv notwendig und verhältnismäßig ist, sodass das Fehlen dieser Eigenschaft die ordnungsgemäße Erfüllung der Tätigkeit ernsthaft beeinträchtigen würde.

Merksatz

Entscheidend ist die objektive Notwendigkeit für die konkrete Tätigkeit, nicht bloß der Wunsch des Arbeitgebers.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ein Filmstudio produziert einen medizinischen Lehrfilm über die äußere weibliche Anatomie. 2Die Aufnahmen sollen die Körpermerkmale unverändert an einer realen Person zeigen. 1Für diese Aufnahmen sucht das Studio eine Person mit den entsprechenden weiblichen Körpermerkmalen.

Trifft „Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ hier zu?

„Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anforderung an eine bestimmte Eigenschaft
    Das Studio verlangt bestimmte körperliche Merkmale, die mit dem Geschlecht zusammenhängen.
    erfüllt
  2. 2
    Tätigkeitsbezogene objektive Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
    Die Merkmale sind für die medizinischen Originalaufnahmen erforderlich, und die Beschränkung betrifft nur die dafür eingesetzte Person.
    erfüllt
BFall B

1Ein Bekleidungsgeschäft sucht für den Verkauf von Herrenanzügen ausschließlich Frauen. Der Inhaber möchte mehr Umsatz erzielen, weil seine Kunden nach seiner Einschätzung lieber von Frauen beraten werden. Die männlichen und weiblichen Bewerber verfügen über dieselben Kenntnisse und können sämtliche Verkaufsaufgaben gleichermaßen erledigen.

Trifft „Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ hier zu?

„Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Tätigkeitsbezogene objektive Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

An der Definition geprüft

  1. 1
    Anforderung an eine bestimmte Eigenschaft
    Der Inhaber macht das weibliche Geschlecht zur Einstellungsvoraussetzung.
    erfüllt
  2. 2
    Tätigkeitsbezogene objektive Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
    Die vermuteten Kundenwünsche machen das weibliche Geschlecht nicht zu einer objektiv notwendigen Voraussetzung für den Verkauf.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerBei einer beruflich notwendigen Eigenschaft wird der Zweck der unterschiedlichen Behandlung nicht mehr geprüft.

RichtigAuch eine beruflich notwendige Anforderung darf nur zur Verfolgung eines erlaubten Zwecks eingesetzt werden.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
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