Definitionen
Wesentlicher Mangel
§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB · ZivilrechtEin wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit der Sache nach einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung nicht nur unerheblich ist. Er ist insbesondere relevant für den Rücktritt, der nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
Für den Rücktritt zählt nicht nur das Vorliegen eines Mangels, sondern auch sein Gewicht.
- 1Nicht vertragsgemäße LeistungZunächst wird geprüft, ob die fällige Leistung von der geschuldeten Leistung abweicht.
- 2Frist zur NacherfüllungIm Regelfall muss der Gläubiger erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
- 3Erheblichkeit des MangelsIst die Pflichtverletzung unerheblich, scheidet der Rücktritt trotz mangelhafter Leistung aus.
- 1Nicht vertragsgemäße Leistung Zunächst wird geprüft, ob die fällige Leistung von der geschuldeten Leistung abweicht.
- 2Frist zur Nacherfüllung Im Regelfall muss der Gläubiger erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
- 3Erheblichkeit des Mangels Ist die Pflichtverletzung unerheblich, scheidet der Rücktritt trotz mangelhafter Leistung aus.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Lena kauft bei einem Händler eine neue Waschmaschine für 1.000 Euro. Nach der Lieferung zeigt sich, 1dass der schon bei der Übergabe defekte Motor jeden Waschgang verhindert; die Reparatur kostet 300 Euro. Lena fordert den Händler schriftlich zur Reparatur innerhalb von vier Wochen auf, doch er reagiert in dieser Zeit nicht. 2Unmittelbar danach erklärt Lena dem Händler, dass sie den Kauf rückgängig machen will; die Maschine ist weiterhin unbenutzbar und die Reparatur würde nach wie vor 300 Euro kosten.
Trifft „Wesentlicher Mangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbweichung von der geschuldeten BeschaffenheitEine neue Waschmaschine muss zum Waschen geeignet sein.
- 2erfülltErheblichkeit nach Interessenabwägung bei RücktrittserklärungBei Erklärung des Rücktritts sprechen der vollständige Funktionsausfall und Reparaturkosten von 30 Prozent des Kaufpreises eindeutig für die Erheblichkeit.
Lena kauft bei einem Händler eine neue Waschmaschine für 1.000 Euro. Nach der Lieferung bemerkt sie, 1dass eine kleine Zierkappe am Gehäuse von Anfang an fehlt; eine neue Kappe samt Einsetzen kostet fünf Euro und alle Waschprogramme funktionieren. Lena fordert den Händler schriftlich auf, die Kappe innerhalb von vier Wochen zu ergänzen, doch er reagiert in dieser Zeit nicht. Unmittelbar danach erklärt Lena dem Händler, dass sie den Kauf rückgängig machen will; die Kappe fehlt weiterhin und ihre Ergänzung kostet unverändert fünf Euro.
Trifft „Wesentlicher Mangel“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltAbweichung von der geschuldeten BeschaffenheitBei einer neuen Waschmaschine gehört die vollständige Gehäuseausstattung zur geschuldeten Beschaffenheit.
- 2fehltErheblichkeit nach Interessenabwägung bei RücktrittserklärungDie fehlende Zierkappe beeinträchtigt keine Funktion und lässt sich bei Erklärung des Rücktritts für lediglich 0,5 Prozent des Kaufpreises ergänzen.
Typische Fehler
FehlerDie Erheblichkeit wird bereits als Voraussetzung für das Vorliegen eines Sachmangels geprüft.
RichtigDie Unerheblichkeit schließt nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB den Rücktritt aus, nicht das Vorliegen eines Sachmangels.
FehlerDie Erheblichkeit wird nach dem Zustand im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung beurteilt.
RichtigMaßgeblich sind die Umstände im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema