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Wesentlicher Mangel

§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB · Zivilrecht

Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit der Sache nach einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen auf der Grundlage der Umstände des Einzelfalls im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung nicht nur unerheblich ist. Er ist insbesondere relevant für den Rücktritt, der nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB ausgeschlossen ist, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

Merksatz

Für den Rücktritt zählt nicht nur das Vorliegen eines Mangels, sondern auch sein Gewicht.

Wo wird die Erheblichkeit geprüft?Ausschnitt der Rücktrittsprüfung bei mangelhafter Leistung. Die hervorgehobene Stufe betrifft den Ausschluss bei Unerheblichkeit.
  1. 1
    Nicht vertragsgemäße Leistung
    Zunächst wird geprüft, ob die fällige Leistung von der geschuldeten Leistung abweicht.
  2. 2
    Frist zur Nacherfüllung
    Im Regelfall muss der Gläubiger erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
  3. 3
    Erheblichkeit des Mangels
    Ist die Pflichtverletzung unerheblich, scheidet der Rücktritt trotz mangelhafter Leistung aus.
  1. 1
    Nicht vertragsgemäße Leistung Zunächst wird geprüft, ob die fällige Leistung von der geschuldeten Leistung abweicht.
  2. 2
    Frist zur Nacherfüllung Im Regelfall muss der Gläubiger erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben.
  3. 3
    Erheblichkeit des Mangels Ist die Pflichtverletzung unerheblich, scheidet der Rücktritt trotz mangelhafter Leistung aus.
Wesentlicher Mangel

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Lena kauft bei einem Händler eine neue Waschmaschine für 1.000 Euro. Nach der Lieferung zeigt sich, 1dass der schon bei der Übergabe defekte Motor jeden Waschgang verhindert; die Reparatur kostet 300 Euro. Lena fordert den Händler schriftlich zur Reparatur innerhalb von vier Wochen auf, doch er reagiert in dieser Zeit nicht. 2Unmittelbar danach erklärt Lena dem Händler, dass sie den Kauf rückgängig machen will; die Maschine ist weiterhin unbenutzbar und die Reparatur würde nach wie vor 300 Euro kosten.

Trifft „Wesentlicher Mangel“ hier zu?

„Wesentlicher Mangel“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit
    Eine neue Waschmaschine muss zum Waschen geeignet sein.
    erfüllt
  2. 2
    Erheblichkeit nach Interessenabwägung bei Rücktrittserklärung
    Bei Erklärung des Rücktritts sprechen der vollständige Funktionsausfall und Reparaturkosten von 30 Prozent des Kaufpreises eindeutig für die Erheblichkeit.
    erfüllt
BFall B

Lena kauft bei einem Händler eine neue Waschmaschine für 1.000 Euro. Nach der Lieferung bemerkt sie, 1dass eine kleine Zierkappe am Gehäuse von Anfang an fehlt; eine neue Kappe samt Einsetzen kostet fünf Euro und alle Waschprogramme funktionieren. Lena fordert den Händler schriftlich auf, die Kappe innerhalb von vier Wochen zu ergänzen, doch er reagiert in dieser Zeit nicht. Unmittelbar danach erklärt Lena dem Händler, dass sie den Kauf rückgängig machen will; die Kappe fehlt weiterhin und ihre Ergänzung kostet unverändert fünf Euro.

Trifft „Wesentlicher Mangel“ hier zu?

„Wesentlicher Mangel“ trifft nicht zu.Es fehlt: Erheblichkeit nach Interessenabwägung bei Rücktrittserklärung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit
    Bei einer neuen Waschmaschine gehört die vollständige Gehäuseausstattung zur geschuldeten Beschaffenheit.
    erfüllt
  2. 2
    Erheblichkeit nach Interessenabwägung bei Rücktrittserklärung
    Die fehlende Zierkappe beeinträchtigt keine Funktion und lässt sich bei Erklärung des Rücktritts für lediglich 0,5 Prozent des Kaufpreises ergänzen.
    fehlt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerDie Erheblichkeit wird bereits als Voraussetzung für das Vorliegen eines Sachmangels geprüft.

RichtigDie Unerheblichkeit schließt nach § 323 Abs. 5 S. 2 BGB den Rücktritt aus, nicht das Vorliegen eines Sachmangels.

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Erheblichkeit wird nach dem Zustand im Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung beurteilt.

RichtigMaßgeblich sind die Umstände im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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