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Strafantrag

§ 303c StGB i.V.m. § 77 StGB · Strafrecht

Der Strafantrag ist die an die zuständige Behörde gerichtete, empfangsbedürftige Willenserklärung des Antragsberechtigten, dass wegen einer bestimmten Tat strafrechtliche Verfolgung begehrt wird; bei der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und den ihr gleichgestellten Delikten ist der Strafantrag gemäß § 303c StGB grundsätzlich Verfolgungsvoraussetzung, sofern nicht die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Merksatz

Entscheidend ist der Verfolgungswille des Antragsberechtigten, nicht die bloße Mitteilung einer Tat.

Was unterscheidet Strafantrag und Strafanzeige?Beide können zusammen erklärt werden. Die bloße Mitteilung einer möglichen Straftat enthält aber nicht zwingend den Wunsch nach Strafverfolgung.
Strafantrag
Strafanzeige
Erklärungsinhalt
Wunsch nach strafrechtlicher Verfolgung einer bestimmten Tat.
Mitteilung einer möglichen Straftat.
Berechtigte Person
Eine antragsberechtigte Person.
Jede Person, auch ohne selbst verletzt zu sein.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Tom zerkratzt absichtlich 1das Fahrrad der 25-jährigen Lea, das ihr gehört. Noch am selben Tag 2übergibt Lea der Polizei ein unterschriebenes Schreiben, 3in dem sie Tom, das Fahrrad sowie Ort und Zeit des Vorfalls nennt. Darin schreibt sie: „4Ich möchte, dass Tom wegen des Zerkratzens meines Fahrrads strafrechtlich verfolgt wird.“

Trifft „Strafantrag“ hier zu?

„Strafantrag“ trifft zu.Alle 4 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antragsberechtigung
    Lea ist als Eigentümerin des beschädigten Fahrrads Verletzte und damit antragsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang bei der zuständigen Behörde
    Die Erklärung geht der Polizei als zuständiger Empfangsstelle zu.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug auf eine bestimmte Tat
    Die Angaben machen deutlich, auf welchen konkreten Vorfall sich die Erklärung bezieht.
    erfüllt
  4. 4
    Wille zur strafrechtlichen Verfolgung
    Lea verlangt ausdrücklich die strafrechtliche Verfolgung dieser Tat.
    erfüllt
BFall B

Tom zerkratzt absichtlich das Fahrrad der 25-jährigen Lea, das ihr gehört. Ben beobachtet den Vorfall; er ist nur Leas Nachbar und handelt ausschließlich für sich. Noch am selben Tag 2übergibt Ben der Polizei ein unterschriebenes Schreiben 3mit Toms Namen sowie einer Beschreibung des Fahrrads, des Ortes und der Zeit des Vorfalls. Darin schreibt er: „4Ich möchte, dass Tom wegen des Zerkratzens von Leas Fahrrad strafrechtlich verfolgt wird.“

Trifft „Strafantrag“ hier zu?

„Strafantrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Antragsberechtigung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antragsberechtigung
    Ben ist als bloßer Nachbar nicht Verletzter und handelt auch nicht für Lea.
    fehlt
  2. 2
    Zugang bei der zuständigen Behörde
    Die Erklärung geht der Polizei als zuständiger Empfangsstelle zu.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug auf eine bestimmte Tat
    Die Angaben bezeichnen den konkreten Vorfall eindeutig.
    erfüllt
  4. 4
    Wille zur strafrechtlichen Verfolgung
    Ben verlangt ausdrücklich die strafrechtliche Verfolgung dieser Tat.
    erfüllt
CFall CAbgrenzung zu Strafanzeige

Tom zerkratzt absichtlich 1das Fahrrad der 25-jährigen Lea, das ihr gehört. Noch am selben Tag 2übergibt Lea der Polizei ein unterschriebenes Schreiben, 3in dem sie Tom, das Fahrrad sowie Ort und Zeit des Vorfalls nennt. Darin schreibt sie: „Ich teile Ihnen den Vorfall nur für die Dokumentation bei meiner Versicherung mit und wünsche keine strafrechtliche Verfolgung.“

Trifft „Strafantrag“ hier zu?

„Strafantrag“ trifft nicht zu.Es fehlt: Wille zur strafrechtlichen Verfolgung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Antragsberechtigung
    Lea ist als Eigentümerin des beschädigten Fahrrads Verletzte und damit antragsberechtigt.
    erfüllt
  2. 2
    Zugang bei der zuständigen Behörde
    Die Erklärung geht der Polizei als zuständiger Empfangsstelle zu.
    erfüllt
  3. 3
    Bezug auf eine bestimmte Tat
    Die Mitteilung bezieht sich auf einen eindeutig bezeichneten Vorfall.
    erfüllt
  4. 4
    Wille zur strafrechtlichen Verfolgung
    Lea teilt eine mögliche Straftat mit, schließt einen eigenen Verfolgungswunsch aber ausdrücklich aus.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerJede Strafanzeige wird zugleich als Strafantrag behandelt.

RichtigDie bloße Mitteilung einer Tat genügt nicht; aus der Erklärung muss der Wille zur strafrechtlichen Verfolgung hervorgehen.

Rechtsfolge falsch

FehlerOhne Strafantrag wird die Verfolgung einer Sachbeschädigung stets für ausgeschlossen gehalten.

RichtigBei Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag einschreiten, wenn sie dies wegen eines besonderen öffentlichen Interesses für geboten hält.

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