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Strafklageverbrauch

Art. 103 Abs. 3 GG · Strafrecht

Der Strafklageverbrauch bezeichnet die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils, durch die die staatliche Strafklage hinsichtlich der abgeurteilten Tat verbraucht ist und eine erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat gegen dieselbe Person unzulässig ist (ne bis in idem).

Merksatz

Eine neue rechtliche Bewertung derselben Tat beseitigt den Strafklageverbrauch nicht.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Amtsgericht spricht Anna vom Vorwurf frei, ein Fahrrad am Bahnhof gestohlen zu haben. Das Urteil wird rechtskräftig. Später meldet sich eine neue Zeugin, die Anna bei genau dieser Mitnahme beobachtet haben will. Allein wegen dieser Aussage will die Staatsanwaltschaft Anna nochmals wegen dieses Vorgangs anklagen.

Trifft „Strafklageverbrauch“ hier zu?

„Strafklageverbrauch“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtskräftiges Strafurteil
    Auch der rechtskräftige Freispruch ist ein Strafurteil.
    erfüllt
  2. 2
    Dieselbe Tat
    Die geplante Anklage betrifft genau die bereits abgeurteilte Fahrradmitnahme.
    erfüllt
  3. 3
    Dieselbe Person
    Sowohl der Freispruch als auch die geplante erneute Anklage betreffen Anna.
    erfüllt
BFall B

Das Amtsgericht verurteilt Anna, weil sie ein Fahrrad am Bahnhof gestohlen hat. Annas Anwältin legt am Tag nach der Urteilsverkündung beim Amtsgericht Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht verhandelt daraufhin erneut über den Vorwurf, Anna habe dieses Fahrrad gestohlen.

Trifft „Strafklageverbrauch“ hier zu?

„Strafklageverbrauch“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtskräftiges Strafurteil

An der Definition geprüft

  1. 1
    Rechtskräftiges Strafurteil
    Wegen der fristgerecht eingelegten Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    fehlt
  2. 2
    Dieselbe Tat
    Beide Gerichte befassen sich mit derselben Fahrradmitnahme.
    erfüllt
  3. 3
    Dieselbe Person
    Das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren betreffen beide Anna.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerSchon die Verkündung des Strafurteils wird als ausreichend angesehen.

RichtigBei einem Strafurteil tritt der Strafklageverbrauch erst mit der Rechtskraft ein.

Rechtsfolge falsch

FehlerEin Freispruch wird für den Strafklageverbrauch als unerheblich behandelt.

RichtigEin rechtskräftiger Freispruch bewirkt grundsätzlich ebenso Strafklageverbrauch wie eine rechtskräftige Verurteilung.

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