Definitionen
Strafklageverbrauch
Art. 103 Abs. 3 GG · StrafrechtDer Strafklageverbrauch bezeichnet die Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteils, durch die die staatliche Strafklage hinsichtlich der abgeurteilten Tat verbraucht ist und eine erneute Strafverfolgung wegen derselben Tat gegen dieselbe Person unzulässig ist (ne bis in idem).
Eine neue rechtliche Bewertung derselben Tat beseitigt den Strafklageverbrauch nicht.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Amtsgericht spricht Anna vom Vorwurf frei, ein Fahrrad am Bahnhof gestohlen zu haben. Das Urteil wird rechtskräftig. Später meldet sich eine neue Zeugin, die Anna bei genau dieser Mitnahme beobachtet haben will. Allein wegen dieser Aussage will die Staatsanwaltschaft Anna nochmals wegen dieses Vorgangs anklagen.
Trifft „Strafklageverbrauch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltRechtskräftiges StrafurteilAuch der rechtskräftige Freispruch ist ein Strafurteil.
- 2erfülltDieselbe TatDie geplante Anklage betrifft genau die bereits abgeurteilte Fahrradmitnahme.
- 3erfülltDieselbe PersonSowohl der Freispruch als auch die geplante erneute Anklage betreffen Anna.
Das Amtsgericht verurteilt Anna, weil sie ein Fahrrad am Bahnhof gestohlen hat. Annas Anwältin legt am Tag nach der Urteilsverkündung beim Amtsgericht Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht verhandelt daraufhin erneut über den Vorwurf, Anna habe dieses Fahrrad gestohlen.
Trifft „Strafklageverbrauch“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltRechtskräftiges StrafurteilWegen der fristgerecht eingelegten Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
- 2erfülltDieselbe TatBeide Gerichte befassen sich mit derselben Fahrradmitnahme.
- 3erfülltDieselbe PersonDas erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren betreffen beide Anna.
Typische Fehler
FehlerSchon die Verkündung des Strafurteils wird als ausreichend angesehen.
RichtigBei einem Strafurteil tritt der Strafklageverbrauch erst mit der Rechtskraft ein.
FehlerEin Freispruch wird für den Strafklageverbrauch als unerheblich behandelt.
RichtigEin rechtskräftiger Freispruch bewirkt grundsätzlich ebenso Strafklageverbrauch wie eine rechtskräftige Verurteilung.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
2 Schemata