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Stichprobenuntersuchung

§ 377 HGB · Zivilrecht

Die Stichprobenuntersuchung ist eine im Rahmen der kaufrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflicht anerkannte Methode, bei der der Käufer nicht jedes einzelne Stück einer Warenmenge, sondern nur eine repräsentative Auswahl untersucht, sofern dies dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht und die Stichprobe nach Art und Umfang geeignet ist, Mängel der Gesamtlieferung aufzudecken.

Merksatz

Eine bloße Auswahl genügt nicht: Die Untersuchung muss auch zur Aufdeckung von Liefermängeln taugen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die Maschinenbau-GmbH M kauft bei der Metallwaren-GmbH V 1.000 glatte Metallstifte in zehn Kartons; vereinbart sind zehn Millimeter Durchmesser mit höchstens 0,05 Millimetern Abweichung. 1Unmittelbar nach der Lieferung entnimmt ein Mitarbeiter aus allen zehn Kartons insgesamt 100 zufällig ausgewählte Stifte und untersucht sie. 2Er kontrolliert die Oberflächen und misst die Durchmesser mit einem auf Hundertstelmillimeter genauen Messgerät; die gesamte Kontrolle dauert wenige Minuten und beschädigt die Stifte nicht. Alle gelieferten Stifte haben einen Durchmesser von 9,8 Millimetern.

Trifft „Stichprobenuntersuchung“ hier zu?

„Stichprobenuntersuchung“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Untersuchung einer repräsentativen Teilmenge
    Die zufällig über sämtliche Kartons verteilte Auswahl bildet die einheitliche Lieferung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Geschäftsganggerechte und zur Mängelaufdeckung geeignete Prüfung
    Die wenig aufwendige Kontrolle erfasst insbesondere die vereinbarten Maße und deckt die durchgehende Maßabweichung auf.
    erfüllt
BFall B

Die Maschinenbau-GmbH M kauft bei der Metallwaren-GmbH V 1.000 glatte Metallstifte in zehn Kartons; vereinbart sind zehn Millimeter Durchmesser mit höchstens 0,05 Millimetern Abweichung. 1Unmittelbar nach der Lieferung entnimmt ein Mitarbeiter aus allen zehn Kartons insgesamt 100 zufällig ausgewählte Stifte und untersucht sie. Er betrachtet lediglich die Oberflächen auf Kratzer und Rost; die Durchmesser prüft er nicht. Alle gelieferten Stifte haben einen Durchmesser von 9,8 Millimetern.

Trifft „Stichprobenuntersuchung“ hier zu?

„Stichprobenuntersuchung“ trifft nicht zu.Es fehlt: Geschäftsganggerechte und zur Mängelaufdeckung geeignete Prüfung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Untersuchung einer repräsentativen Teilmenge
    Die zufällig über sämtliche Kartons verteilte Auswahl bildet die einheitliche Lieferung ab.
    erfüllt
  2. 2
    Geschäftsganggerechte und zur Mängelaufdeckung geeignete Prüfung
    Die reine Oberflächenkontrolle lässt die vereinbarten Maße ungeprüft und reicht deshalb als Untersuchung nicht aus.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird angenommen, zur Erfüllung der Untersuchungsobliegenheit müsse stets jedes einzelne Stück geprüft werden.

RichtigEine repräsentative Teiluntersuchung kann genügen, wenn Auswahl und Prüfungsweise den Anforderungen des Geschäfts entsprechen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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