Definitionen
Strafaufhebungsgrund
— · StrafrechtEin Strafaufhebungsgrund ist ein nach Begehung der Tat eintretender Umstand, der eine zunächst begründete Strafbarkeit nachträglich entfallen lässt, ohne den Unrechts- oder Schuldcharakter der Tat zu beseitigen. Hierzu gehört insbesondere der Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB. Bei tätiger Reue gemäß § 306e oder § 314a StGB und bei Berichtigung einer falschen Aussage gemäß § 158 StGB kann eine Strafaufhebung unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls eintreten.
Entscheidend ist ein späterer Umstand, nicht ein Mangel der ursprünglichen Strafbarkeit.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Eine psychisch gesunde 25-Jährige greift gegen den Willen eines Fahrgasts in dessen offene Tasche, um seine Geldbörse zu stehlen. Sie weiß, dass dies verboten ist. Noch bevor sie die Geldbörse berührt, zieht sie ihre Hand aus eigenem Entschluss zurück und gibt ihren Plan endgültig auf. Sie hätte die Geldbörse weiterhin unbemerkt nehmen können.
Trifft „Strafaufhebungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNachträglicher UmstandDie Aufgabe des Plans erfolgt erst nach Beginn des Diebstahlsversuchs.
- 2erfülltNachträglicher Wegfall zunächst begründeter StrafbarkeitDie freiwillige Aufgabe des noch unbeendeten Versuchs lässt die Versuchsstrafbarkeit nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entfallen.
- 3erfülltFortbestand von Unrecht und SchuldDer Rücktritt beseitigt weder das Unrecht noch die Schuld des bereits begangenen Diebstahlsversuchs.
3Eine psychisch gesunde 25-Jährige greift gegen den Willen eines Fahrgasts in dessen offene Tasche, um seine Geldbörse zu stehlen. Sie weiß, dass dies verboten ist. 1Noch bevor sie die Geldbörse berührt, bemerkt der Fahrgast ihre Hand und hält sie bis zum Eintreffen der Polizei fest. Deshalb gibt sie ihren Plan auf, ohne dass sie noch an die Geldbörse gelangen könnte.
Trifft „Strafaufhebungsgrund“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltNachträglicher UmstandDas Festhalten tritt erst nach Beginn des Diebstahlsversuchs ein.
- 2fehltNachträglicher Wegfall zunächst begründeter StrafbarkeitDie erzwungene Aufgabe des gescheiterten Diebstahls erfüllt nicht die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts.
- 3erfülltFortbestand von Unrecht und SchuldDas spätere Festhalten ändert nichts an Unrecht und Schuld des bereits begangenen Diebstahlsversuchs.
Typische Fehler
FehlerDer Rücktritt vom Versuch wird als Strafausschließungsgrund eingeordnet, weil die Tat noch nicht vollendet ist.
RichtigDer Rücktritt vom Versuch ist ein Strafaufhebungsgrund; die zunächst entstandene Versuchsstrafbarkeit entfällt nachträglich.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema