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Stoffgleichheit

§ 263 StGB · Strafrecht

Stoffgleichheit bezeichnet die Voraussetzung beim Betrug, dass der angestrebte Vermögensvorteil des Täters oder eines Dritten die Kehrseite desselben Vermögensschadens des Geschädigten sein muss, d.h. Vorteil und Schaden müssen sich aus derselben Vermögensverfügung unmittelbar ergeben. Getäuschter und Geschädigter müssen dabei nicht dieselbe Person sein.

Merksatz

Nicht die Betragshöhe, sondern der unmittelbare Zusammenhang zwischen Vorteil und Schaden entscheidet.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Ben legt einer Buchhalterin eine erfundene Rechnung über 500 Euro an ihre Firma vor, 1um das Geld für sich zu behalten. 2Die Buchhalterin hält die Rechnung für echt und überweist vom Firmenkonto 500 Euro auf Bens Konto. Die Firma schuldet Ben nichts und erhält für das Geld keine Leistung.

Trifft „Stoffgleichheit“ hier zu?

„Stoffgleichheit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angestrebter Vermögensvorteil
    Ben will sein eigenes Vermögen um die Zahlung vermehren.
    erfüllt
  2. 2
    Vorteil und Schaden unmittelbar aus derselben Verfügung
    Dieselbe Überweisung bewirkt unmittelbar den Verlust der Firma und den von Ben erstrebten Geldzufluss.
    erfüllt
BFall B

Mara bietet Ben aus Rache für eine Beleidigung 500 Euro dafür an, dass er ihren Nachbarn zur Vernichtung seines wertvollen Teppichs bringt. 1Ben will die Belohnung verdienen und behauptet dem Nachbarn gegenüber wahrheitswidrig, der einwandfreie Teppich sei gefährlich verseucht. Der Nachbar glaubt ihm und verbrennt den Teppich, ohne dafür Ersatz zu bekommen. Mara zahlt Ben die versprochenen 500 Euro für die Vernichtung des Teppichs aus ihrem eigenen Geld.

Trifft „Stoffgleichheit“ hier zu?

„Stoffgleichheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Vorteil und Schaden unmittelbar aus derselben Verfügung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Angestrebter Vermögensvorteil
    Ben strebt die Zahlung von 500 Euro als eigenen finanziellen Vorteil an.
    erfüllt
  2. 2
    Vorteil und Schaden unmittelbar aus derselben Verfügung
    Der Schaden entsteht durch das Verbrennen des Teppichs, Bens Vorteil dagegen erst durch Maras gesonderte Zahlung.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerStoffgleichheit wird allein deshalb angenommen, weil Vorteil und Schaden gleich hoch sind.

RichtigEntscheidend ist, dass Vorteil und Schaden unmittelbar aus derselben Verfügung entstehen; gleiche Beträge allein genügen nicht.

Verwechslung

FehlerGetäuschter und Geschädigter werden stets gleichgesetzt.

RichtigBeim Dreiecksbetrug können die getäuschte Person und der Träger des geschädigten Vermögens verschieden sein.

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