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Strafmilderung bei unechtem Unterlassen

§ 13 II StGB · Strafrecht

Bei einem unechten Unterlassungsdelikt kann die Strafe nach § 49 I StGB gemildert werden, wenn der Täter die tatbestandsmäßige Folge durch pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt oder dies strafbar versucht hat, weil das Unterlassen gegenüber dem aktiven Tun typischerweise einen geringeren Unrechtsgehalt aufweisen kann; die Milderung steht im Ermessen des Gerichts und ist nicht zwingend.

Merksatz

Die Strafmilderung folgt nicht allein aus der Begehungsform, sondern bedarf einer gerichtlichen Ermessensentscheidung.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Ben arbeitet als Bademeister und hat die Aufsicht über die Badegäste übernommen. Er sieht einen Badegast im Wasser um sein Leben kämpfen und könnte ihn mit einem griffbereiten Rettungsring sicher und ohne eigene Gefahr retten. Ben will den Tod dieses Badegastes und bleibt untätig. 2Der Badegast ertrinkt.

Trifft „Strafmilderung bei unechtem Unterlassen“ hier zu?

„Strafmilderung bei unechtem Unterlassen“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unechtes Unterlassen als Begehungsform
    Als verantwortlicher Bademeister verhindert Ben den Tod trotz sicherer Rettungsmöglichkeit vorsätzlich nicht.
    erfüllt
  2. 2
    Tatvollendung oder strafbarer Versuch
    Die Tötung ist vollendet; eine Strafmilderung kommt in Betracht, ist aber nicht zwingend.
    erfüllt
BFall B

Ben arbeitet als Bademeister und hat die Aufsicht über die Badegäste übernommen. 2Er drückt einen Badegast mit dem Kopf unter Wasser und hält ihn dort fest, bis dieser ertrinkt. Ben will den Tod dieses Badegastes.

Trifft „Strafmilderung bei unechtem Unterlassen“ hier zu?

„Strafmilderung bei unechtem Unterlassen“ trifft nicht zu.Es fehlt: Unechtes Unterlassen als Begehungsform

An der Definition geprüft

  1. 1
    Unechtes Unterlassen als Begehungsform
    Ben verursacht den Tod durch aktives Tun und nicht durch Unterlassen.
    fehlt
  2. 2
    Tatvollendung oder strafbarer Versuch
    Die vorsätzliche Tötung ist mit dem Tod des Badegastes vollendet.
    erfüllt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Milderungsmöglichkeit wird bei einem versuchten unechten Unterlassungsdelikt übersehen, weil der tatbestandsmäßige Erfolg ausgeblieben ist.

RichtigDie Milderung nach § 13 Abs. 2 StGB kommt auch bei einem strafbaren Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts in Betracht.

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