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Straflosigkeit

Strafrecht

Straflosigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person für ein bestimmtes Verhalten aus rechtlichen Gründen nicht bestraft werden darf, etwa weil kein Straftatbestand erfüllt ist, ein Rechtfertigungsgrund, ein Schuldausschließungsgrund, ein persönlicher Strafausschließungsgrund oder ein Strafaufhebungsgrund eingreift oder die Strafverfolgung aus prozessualen Gründen ausgeschlossen ist. Beim Wahndelikt beruht sie darauf, dass die Person ihr Verhalten wegen einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung für strafbar hält, obwohl es auch nach ihrer Vorstellung von den tatsächlichen Umständen keinen Straftatbestand erfüllt.

Merksatz

Entscheidend ist der rechtliche Ausschluss der Bestrafung, nicht das bloße Ausbleiben einer Strafe.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Die 25-jährige Lea trinkt in ihrer Wohnung eine gewöhnliche Tasse Kaffee. Eine Bekannte hat ihr erzählt, schon das Trinken von Kaffee in der eigenen Wohnung werde mit Gefängnis bestraft. Lea glaubt das und meint deshalb, mit dem Kaffeetrinken eine Straftat zu begehen.

Trifft „Straflosigkeit“ hier zu?

„Straflosigkeit“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf ein bestimmtes Verhalten einer Person
    Zu beurteilen ist Leas Kaffeekonsum.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlicher Ausschluss der Bestrafung
    Gewöhnlicher Kaffeekonsum erfüllt keinen Straftatbestand; Leas irrtümliche rechtliche Bewertung begründet als Wahndelikt keine Strafbarkeit.
    erfüllt
BFall B

1Die psychisch gesunde 25-jährige Lea nimmt im Supermarkt heimlich eine fremde Kaffeemaschine im Wert von 600 Euro und trägt sie aus dem Laden, ohne zu bezahlen. Sie weiß, dass die Maschine dem Ladeninhaber gehört, und will sie dauerhaft behalten. Sie handelt aus eigenem Antrieb und ohne jede Bedrohung. Wenige Tage später erfährt die Polizei davon, und der Ladeninhaber verlangt ihre Bestrafung.

Trifft „Straflosigkeit“ hier zu?

„Straflosigkeit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Rechtlicher Ausschluss der Bestrafung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Bezug auf ein bestimmtes Verhalten einer Person
    Zu beurteilen ist Leas Wegnahme der Kaffeemaschine.
    erfüllt
  2. 2
    Rechtlicher Ausschluss der Bestrafung
    Lea hat einen vollendeten Diebstahl begangen; ein rechtlicher Grund für den Ausschluss ihrer Bestrafung besteht nicht.
    fehlt

Typische Fehler

Verwechslung

FehlerEin Wahndelikt wird als strafbarer untauglicher Versuch behandelt.

RichtigBeim Wahndelikt würde auch der vorgestellte Sachverhalt bei zutreffender rechtlicher Bewertung keinen Straftatbestand erfüllen; deshalb bleibt es straflos.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

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