Definitionen
Straflosigkeit
StrafrechtStraflosigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Person für ein bestimmtes Verhalten aus rechtlichen Gründen nicht bestraft werden darf, etwa weil kein Straftatbestand erfüllt ist, ein Rechtfertigungsgrund, ein Schuldausschließungsgrund, ein persönlicher Strafausschließungsgrund oder ein Strafaufhebungsgrund eingreift oder die Strafverfolgung aus prozessualen Gründen ausgeschlossen ist. Beim Wahndelikt beruht sie darauf, dass die Person ihr Verhalten wegen einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung für strafbar hält, obwohl es auch nach ihrer Vorstellung von den tatsächlichen Umständen keinen Straftatbestand erfüllt.
Entscheidend ist der rechtliche Ausschluss der Bestrafung, nicht das bloße Ausbleiben einer Strafe.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Die 25-jährige Lea trinkt in ihrer Wohnung eine gewöhnliche Tasse Kaffee. Eine Bekannte hat ihr erzählt, schon das Trinken von Kaffee in der eigenen Wohnung werde mit Gefängnis bestraft. Lea glaubt das und meint deshalb, mit dem Kaffeetrinken eine Straftat zu begehen.
Trifft „Straflosigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug auf ein bestimmtes Verhalten einer PersonZu beurteilen ist Leas Kaffeekonsum.
- 2erfülltRechtlicher Ausschluss der BestrafungGewöhnlicher Kaffeekonsum erfüllt keinen Straftatbestand; Leas irrtümliche rechtliche Bewertung begründet als Wahndelikt keine Strafbarkeit.
1Die psychisch gesunde 25-jährige Lea nimmt im Supermarkt heimlich eine fremde Kaffeemaschine im Wert von 600 Euro und trägt sie aus dem Laden, ohne zu bezahlen. Sie weiß, dass die Maschine dem Ladeninhaber gehört, und will sie dauerhaft behalten. Sie handelt aus eigenem Antrieb und ohne jede Bedrohung. Wenige Tage später erfährt die Polizei davon, und der Ladeninhaber verlangt ihre Bestrafung.
Trifft „Straflosigkeit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltBezug auf ein bestimmtes Verhalten einer PersonZu beurteilen ist Leas Wegnahme der Kaffeemaschine.
- 2fehltRechtlicher Ausschluss der BestrafungLea hat einen vollendeten Diebstahl begangen; ein rechtlicher Grund für den Ausschluss ihrer Bestrafung besteht nicht.
Typische Fehler
FehlerEin Wahndelikt wird als strafbarer untauglicher Versuch behandelt.
RichtigBeim Wahndelikt würde auch der vorgestellte Sachverhalt bei zutreffender rechtlicher Bewertung keinen Straftatbestand erfüllen; deshalb bleibt es straflos.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema