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Schutznormtheorie

§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches Recht

Nach der Schutznormtheorie vermittelt eine öffentlich-rechtliche Norm ein subjektiv-öffentliches Recht, wenn sie zumindest auch dem Schutz individueller Interessen dient und der Betroffene zu dem von ihr geschützten Personenkreis gehört. Maßgeblich ist die Auslegung der Norm nach Zweck und Schutzrichtung.

Merksatz

Entscheidend ist, ob die Norm gerade auch die individuellen Interessen des Betroffenen schützen soll.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Das Bauamt genehmigt ein Haus, dessen Außenwand direkt an Leas Grundstück stehen soll. 1Die einschlägige Regel des Landesbaurechts verlangt hier einen Abstand von drei Metern und 2soll auch die Eigentümer angrenzender Grundstücke vor zu naher Bebauung schützen. 3Lea ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks und will gegen die Genehmigung klagen.

Trifft „Schutznormtheorie“ hier zu?

„Schutznormtheorie“ trifft zu.Alle 3 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Öffentlich-rechtliche Norm
    Die baurechtliche Abstandsregel gehört zum öffentlichen Recht.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest auch Schutz individueller Interessen
    Die Regel schützt neben öffentlichen Belangen auch die Interessen einzelner Grundstückseigentümer.
    erfüllt
  3. 3
    Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis
    Lea gehört als Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks zu den geschützten Nachbarn.
    erfüllt
BFall B

Das Bauamt genehmigt ein Haus direkt an der Grenze zu Leas Grundstück. 1Die einschlägige Regel des Landesbaurechts verlangt hier einen Abstand von drei Metern und 2soll auch die Eigentümer angrenzender Grundstücke vor zu naher Bebauung schützen. Max will gegen die Genehmigung klagen. Sein eigenes Grundstück liegt zwei Kilometer entfernt und grenzt nicht an das Baugrundstück.

Trifft „Schutznormtheorie“ hier zu?

„Schutznormtheorie“ trifft nicht zu.Es fehlt: Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis

An der Definition geprüft

  1. 1
    Öffentlich-rechtliche Norm
    Die baurechtliche Abstandsregel gehört zum öffentlichen Recht.
    erfüllt
  2. 2
    Zumindest auch Schutz individueller Interessen
    Die Regel schützt die individuellen Interessen der angrenzenden Grundstückseigentümer.
    erfüllt
  3. 3
    Zugehörigkeit zum geschützten Personenkreis
    Max gehört mit seinem zwei Kilometer entfernten Grundstück nicht zu den durch diese Abstandsregel geschützten Nachbarn.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerEs wird nur geprüft, ob die Norm überhaupt einzelne Personen schützt, nicht aber, ob der Kläger dazugehört.

RichtigDer Kläger muss selbst zum geschützten Personenkreis der Norm gehören.

Rechtsfolge falsch

FehlerSchon für die Klagebefugnis wird eine tatsächlich eingetretene Rechtsverletzung verlangt.

RichtigFür die Klagebefugnis genügt grundsätzlich die Möglichkeit einer Verletzung eines eigenen Rechts.

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