Definitionen
Schutznormtheorie
§ 42 Abs. 2 VwGO · Öffentliches RechtNach der Schutznormtheorie vermittelt eine öffentlich-rechtliche Norm ein subjektiv-öffentliches Recht, wenn sie zumindest auch dem Schutz individueller Interessen dient und der Betroffene zu dem von ihr geschützten Personenkreis gehört. Maßgeblich ist die Auslegung der Norm nach Zweck und Schutzrichtung.
Entscheidend ist, ob die Norm gerade auch die individuellen Interessen des Betroffenen schützen soll.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Das Bauamt genehmigt ein Haus, dessen Außenwand direkt an Leas Grundstück stehen soll. 1Die einschlägige Regel des Landesbaurechts verlangt hier einen Abstand von drei Metern und 2soll auch die Eigentümer angrenzender Grundstücke vor zu naher Bebauung schützen. 3Lea ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks und will gegen die Genehmigung klagen.
Trifft „Schutznormtheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÖffentlich-rechtliche NormDie baurechtliche Abstandsregel gehört zum öffentlichen Recht.
- 2erfülltZumindest auch Schutz individueller InteressenDie Regel schützt neben öffentlichen Belangen auch die Interessen einzelner Grundstückseigentümer.
- 3erfülltZugehörigkeit zum geschützten PersonenkreisLea gehört als Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks zu den geschützten Nachbarn.
Das Bauamt genehmigt ein Haus direkt an der Grenze zu Leas Grundstück. 1Die einschlägige Regel des Landesbaurechts verlangt hier einen Abstand von drei Metern und 2soll auch die Eigentümer angrenzender Grundstücke vor zu naher Bebauung schützen. Max will gegen die Genehmigung klagen. Sein eigenes Grundstück liegt zwei Kilometer entfernt und grenzt nicht an das Baugrundstück.
Trifft „Schutznormtheorie“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltÖffentlich-rechtliche NormDie baurechtliche Abstandsregel gehört zum öffentlichen Recht.
- 2erfülltZumindest auch Schutz individueller InteressenDie Regel schützt die individuellen Interessen der angrenzenden Grundstückseigentümer.
- 3fehltZugehörigkeit zum geschützten PersonenkreisMax gehört mit seinem zwei Kilometer entfernten Grundstück nicht zu den durch diese Abstandsregel geschützten Nachbarn.
Typische Fehler
FehlerEs wird nur geprüft, ob die Norm überhaupt einzelne Personen schützt, nicht aber, ob der Kläger dazugehört.
RichtigDer Kläger muss selbst zum geschützten Personenkreis der Norm gehören.
FehlerSchon für die Klagebefugnis wird eine tatsächlich eingetretene Rechtsverletzung verlangt.
RichtigFür die Klagebefugnis genügt grundsätzlich die Möglichkeit einer Verletzung eines eigenen Rechts.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
10 Schemata