Definitionen
Schutzpflicht (Öffentliches Recht)
Art. 2 II GG · Öffentliches RechtDie Schutzpflicht bezeichnet die aus den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, abgeleitete Verpflichtung des Staates, die grundrechtlich geschützten Güter des Einzelnen vor Gefährdungen durch private Dritte oder andere nichtstaatliche Gefahrenquellen aktiv zu schützen. Dabei hat der Staat einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Das Untermaßverbot verlangt einen angemessenen und wirksamen Mindestschutz, ohne grundsätzlich eine bestimmte Schutzmaßnahme vorzuschreiben.
Die Schutzpflicht verlangt aktiven staatlichen Schutz, lässt aber grundsätzlich Spielraum bei der Wahl der Maßnahmen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Ein privater Nachbar droht Lena mehrfach, sie am nächsten Abend mit einer Eisenstange zu schlagen. Er schickt ihr Fotos der Eisenstange und wartet bereits vor ihrem Haus. Lena zeigt der Polizei die Nachrichten und Fotos.
Trifft „Schutzpflicht (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGefährdung eines grundrechtlich geschützten GutesDie konkrete Gewaltdrohung gefährdet Lenas körperliche Unversehrtheit.
- 2erfülltNichtstaatlicher UrsprungDie Gefahr geht von einer Privatperson aus.
2Lenas Nachbar streicht die Außenwand seines privaten Hauses blau. Die Farbe bleibt vollständig auf seiner Wand und gelangt nicht auf Lenas Grundstück. Lena mag Blau nicht und verlangt von der Gemeinde, den Anstrich zu verhindern.
Trifft „Schutzpflicht (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1fehltGefährdung eines grundrechtlich geschützten GutesDie bloße Abneigung gegen die Farbe des Nachbarhauses begründet keine Gefährdung eines grundrechtlich geschützten Gutes.
- 2erfülltNichtstaatlicher UrsprungDas Verhalten, gegen das Lena Schutz verlangt, geht von einer Privatperson aus.
Bei einer Straßenkontrolle steht Lena ruhig da und leistet keinen Widerstand. 1Ein Polizist schlägt ihr im Dienst ins Gesicht und bricht ihr dadurch den Kiefer.
Trifft „Schutzpflicht (Öffentliches Recht)“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltGefährdung eines grundrechtlich geschützten GutesLenas körperliche Unversehrtheit wird durch den Schlag verletzt.
- 2fehltNichtstaatlicher UrsprungDer Schlag ist unmittelbares staatliches Handeln, gegen das sich das Abwehrrecht richtet.
Typische Fehler
FehlerAus der Schutzpflicht wird ohne Weiteres ein Anspruch auf eine bestimmte staatliche Maßnahme abgeleitet.
RichtigDer Staat hat grundsätzlich Spielraum bei der Wahl der Schutzmaßnahmen, muss aber den gebotenen Mindestschutz gewährleisten.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
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