Definitionen
Schutzlose Lage
§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB · StrafrechtEine schutzlose Lage liegt vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maße vermindert sind, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters preisgegeben ist. Dem Opfer stehen weder ausreichende eigene Abwehrmöglichkeiten noch die Aussicht auf wirksame Hilfe Dritter zur Verfügung.
Fehlende Hilfe von außen genügt nicht, solange ausreichende eigene Abwehrmöglichkeiten bestehen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
1Mara liegt nach einem Unfall mit beiden Armen und Beinen in Gips im Bett und kann weder aufstehen noch sich körperlich wehren. Ein kräftiger Bekannter fasst ihr unter dem Pullover an die nackte Brust, obwohl sie deutlich sagt, dass sie das nicht will. 2Das Haus liegt weit von anderen Häusern entfernt, niemand sonst ist dort, und Mara kann weder jemanden herbeirufen noch ein Telefon erreichen.
Trifft „Schutzlose Lage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine ausreichenden eigenen AbwehrmöglichkeitenMara kann weder fliehen noch den körperlich überlegenen Bekannten selbst abwehren.
- 2erfülltKeine Aussicht auf wirksame Hilfe DritterEs ist niemand erreichbar, der Mara gegen den Bekannten helfen könnte.
1Mara liegt nach einem Unfall mit beiden Armen und Beinen in Gips im Bett und kann weder aufstehen noch sich körperlich wehren. Ein kräftiger Bekannter fasst ihr unter dem Pullover an die nackte Brust, obwohl sie deutlich sagt, dass sie das nicht will. Eine kräftige Pflegekraft steht direkt neben dem Bett, bemerkt den Griff sofort und zieht die Hand des Bekannten weg.
Trifft „Schutzlose Lage“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltKeine ausreichenden eigenen AbwehrmöglichkeitenMara kann weder fliehen noch den körperlich überlegenen Bekannten selbst abwehren.
- 2fehltKeine Aussicht auf wirksame Hilfe DritterDie unmittelbar anwesende Pflegekraft kann sofort wirksam helfen und tut dies auch.
Typische Fehler
FehlerDie Qualifikation wird allein wegen der objektiv schutzlosen Lage bejaht.
RichtigZusätzlich muss der Täter die Lage für die sexuelle Tat ausnutzen.
In diesen Prüfungsschemata geprüft
1 Schema