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Schutzlose Lage

§ 177 Abs. 5 Nr. 3 StGB · Strafrecht

Eine schutzlose Lage liegt vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maße vermindert sind, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters preisgegeben ist. Dem Opfer stehen weder ausreichende eigene Abwehrmöglichkeiten noch die Aussicht auf wirksame Hilfe Dritter zur Verfügung.

Merksatz

Fehlende Hilfe von außen genügt nicht, solange ausreichende eigene Abwehrmöglichkeiten bestehen.

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

1Mara liegt nach einem Unfall mit beiden Armen und Beinen in Gips im Bett und kann weder aufstehen noch sich körperlich wehren. Ein kräftiger Bekannter fasst ihr unter dem Pullover an die nackte Brust, obwohl sie deutlich sagt, dass sie das nicht will. 2Das Haus liegt weit von anderen Häusern entfernt, niemand sonst ist dort, und Mara kann weder jemanden herbeirufen noch ein Telefon erreichen.

Trifft „Schutzlose Lage“ hier zu?

„Schutzlose Lage“ trifft zu.Alle 2 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine ausreichenden eigenen Abwehrmöglichkeiten
    Mara kann weder fliehen noch den körperlich überlegenen Bekannten selbst abwehren.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Aussicht auf wirksame Hilfe Dritter
    Es ist niemand erreichbar, der Mara gegen den Bekannten helfen könnte.
    erfüllt
BFall B

1Mara liegt nach einem Unfall mit beiden Armen und Beinen in Gips im Bett und kann weder aufstehen noch sich körperlich wehren. Ein kräftiger Bekannter fasst ihr unter dem Pullover an die nackte Brust, obwohl sie deutlich sagt, dass sie das nicht will. Eine kräftige Pflegekraft steht direkt neben dem Bett, bemerkt den Griff sofort und zieht die Hand des Bekannten weg.

Trifft „Schutzlose Lage“ hier zu?

„Schutzlose Lage“ trifft nicht zu.Es fehlt: Keine Aussicht auf wirksame Hilfe Dritter

An der Definition geprüft

  1. 1
    Keine ausreichenden eigenen Abwehrmöglichkeiten
    Mara kann weder fliehen noch den körperlich überlegenen Bekannten selbst abwehren.
    erfüllt
  2. 2
    Keine Aussicht auf wirksame Hilfe Dritter
    Die unmittelbar anwesende Pflegekraft kann sofort wirksam helfen und tut dies auch.
    fehlt

Typische Fehler

Voraussetzung vergessen

FehlerDie Qualifikation wird allein wegen der objektiv schutzlosen Lage bejaht.

RichtigZusätzlich muss der Täter die Lage für die sexuelle Tat ausnutzen.

In diesen Prüfungsschemata geprüft

1 Schema

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