Anmelden

Definitionen

A
326 Definitionen
B
252 Definitionen
C
12 Definitionen
D
102 Definitionen
E
295 Definitionen
F
135 Definitionen
G
218 Definitionen
H
98 Definitionen
I
79 Definitionen
J
10 Definitionen
K
135 Definitionen
L
54 Definitionen
M
99 Definitionen
N
108 Definitionen
O
88 Definitionen
P
119 Definitionen
Q
14 Definitionen
R
164 Definitionen
S
308 Definitionen

Schutzbereich der Versammlungsfreiheit

Art. 8 GG · Öffentliches Recht

Art. 8 GG schützt das Recht aller Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln; sachlich erfasst der Schutzbereich jede örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Kommunikation (enger Versammlungsbegriff), während der persönliche Schutzbereich grundsätzlich auf Deutsche beschränkt ist, jedoch über Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern Schutz vermittelt wird.

Merksatz

Bloßes geselliges Beisammensein reicht für den Schutz durch Art. 8 GG nicht aus.

Wo steht der Schutzbereich in der Prüfung?Der hervorgehobene Schritt bestimmt, wer und welches Verhalten geschützt sind; erst danach folgen Eingriff und Rechtfertigung.
  1. 1
    Schutzbereich
    Zunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Freiheit bestimmen.
  2. 2
    Eingriff
    Danach prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte Freiheit beeinträchtigt.
  3. 3
    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
    Zuletzt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beschränkung prüfen.
  1. 1
    Schutzbereich Zunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Freiheit bestimmen.
  2. 2
    Eingriff Danach prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte Freiheit beeinträchtigt.
  3. 3
    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Zuletzt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beschränkung prüfen.
Schutzbereich der Versammlungsfreiheit

Fälle zum Selbstprüfen

Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.

AFall A

Fünf Deutsche treffen sich auf dem Marktplatz. Gemeinsam halten sie Plakate gegen die geplante Schließung der Stadtbibliothek hoch. Sie bleiben ruhig und greifen weder Menschen noch Sachen an. Keiner hat Waffen dabei.

Trifft „Schutzbereich der Versammlungsfreiheit“ hier zu?

„Schutzbereich der Versammlungsfreiheit“ trifft zu.Alle 5 Merkmale sind erfüllt.

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutsche Staatsangehörigkeit
    Alle Beteiligten gehören zum persönlichen Schutzbereich des Art. 8 GG.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen
    Mehrere Menschen kommen an einem gemeinsamen Ort zusammen.
    erfüllt
  3. 3
    Gemeinschaftliche Kommunikation zur öffentlichen Meinungsbildung
    Die Beteiligten äußern gemeinsam ihre Position zu einer öffentlichen Angelegenheit.
    erfüllt
  4. 4
    Friedlichkeit
    Das gemeinsame Verhalten ist nicht gewalttätig oder aufrührerisch.
    erfüllt
  5. 5
    Waffenlosigkeit
    Keiner der Beteiligten führt eine Waffe mit sich.
    erfüllt
BFall B

Fünf Deutsche treffen sich auf dem Marktplatz. Sie erzählen einander ausschließlich von ihren privaten Urlaubserlebnissen. Sie bleiben ruhig und greifen weder Menschen noch Sachen an. Keiner hat Waffen dabei.

Trifft „Schutzbereich der Versammlungsfreiheit“ hier zu?

„Schutzbereich der Versammlungsfreiheit“ trifft nicht zu.Es fehlt: Gemeinschaftliche Kommunikation zur öffentlichen Meinungsbildung

An der Definition geprüft

  1. 1
    Deutsche Staatsangehörigkeit
    Alle Beteiligten gehören zum persönlichen Schutzbereich des Art. 8 GG.
    erfüllt
  2. 2
    Örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen
    Mehrere Menschen kommen an einem gemeinsamen Ort zusammen.
    erfüllt
  3. 3
    Gemeinschaftliche Kommunikation zur öffentlichen Meinungsbildung
    Der ausschließlich private Erfahrungsaustausch ist nicht auf öffentliche Meinungsbildung gerichtet.
    fehlt
  4. 4
    Friedlichkeit
    Das gemeinsame Verhalten ist nicht gewalttätig oder aufrührerisch.
    erfüllt
  5. 5
    Waffenlosigkeit
    Keiner der Beteiligten führt eine Waffe mit sich.
    erfüllt

Typische Fehler

Prüfungsort

FehlerEine fehlende Anmeldung wird als Grund behandelt, den Schutzbereich auszuschließen.

RichtigEine fehlende Anmeldung schließt den Schutzbereich nicht aus; Anmeldepflichten sind bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zu behandeln.

Voraussetzung vergessen

FehlerDer Schutzbereich wird auf Zusammenkünfte im Freien beschränkt.

RichtigAuch Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen können geschützt sein; die besondere Beschränkungsmöglichkeit des Art. 8 Abs. 2 GG betrifft Zusammenkünfte im Freien.

Vom JurAkadabra-Team betreut · Stand 19.10.2026 · So entstehen unsere InhalteFehler melden
T
87 Definitionen
U
160 Definitionen
V
321 Definitionen
W
125 Definitionen
Z
88 Definitionen
#
6 Definitionen
JurAkadabraDein Bereich wird geladen.