Definitionen
Schutzbereich der Versammlungsfreiheit
Art. 8 GG · Öffentliches RechtArt. 8 GG schützt das Recht aller Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln; sachlich erfasst der Schutzbereich jede örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Kommunikation (enger Versammlungsbegriff), während der persönliche Schutzbereich grundsätzlich auf Deutsche beschränkt ist, jedoch über Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern Schutz vermittelt wird.
Bloßes geselliges Beisammensein reicht für den Schutz durch Art. 8 GG nicht aus.
- 1SchutzbereichZunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Freiheit bestimmen.
- 2EingriffDanach prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte Freiheit beeinträchtigt.
- 3Verfassungsrechtliche RechtfertigungZuletzt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beschränkung prüfen.
- 1Schutzbereich Zunächst die persönliche und sachliche Reichweite der Freiheit bestimmen.
- 2Eingriff Danach prüfen, ob staatliches Handeln die geschützte Freiheit beeinträchtigt.
- 3Verfassungsrechtliche Rechtfertigung Zuletzt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Beschränkung prüfen.
Fälle zum Selbstprüfen
Entscheide zuerst selbst. Danach siehst du die Prüfung an der Definition.
Fünf Deutsche treffen sich auf dem Marktplatz. Gemeinsam halten sie Plakate gegen die geplante Schließung der Stadtbibliothek hoch. Sie bleiben ruhig und greifen weder Menschen noch Sachen an. Keiner hat Waffen dabei.
Trifft „Schutzbereich der Versammlungsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutsche StaatsangehörigkeitAlle Beteiligten gehören zum persönlichen Schutzbereich des Art. 8 GG.
- 2erfülltÖrtliche Zusammenkunft mehrerer PersonenMehrere Menschen kommen an einem gemeinsamen Ort zusammen.
- 3erfülltGemeinschaftliche Kommunikation zur öffentlichen MeinungsbildungDie Beteiligten äußern gemeinsam ihre Position zu einer öffentlichen Angelegenheit.
- 4erfülltFriedlichkeitDas gemeinsame Verhalten ist nicht gewalttätig oder aufrührerisch.
- 5erfülltWaffenlosigkeitKeiner der Beteiligten führt eine Waffe mit sich.
Fünf Deutsche treffen sich auf dem Marktplatz. Sie erzählen einander ausschließlich von ihren privaten Urlaubserlebnissen. Sie bleiben ruhig und greifen weder Menschen noch Sachen an. Keiner hat Waffen dabei.
Trifft „Schutzbereich der Versammlungsfreiheit“ hier zu?
An der Definition geprüft
- 1erfülltDeutsche StaatsangehörigkeitAlle Beteiligten gehören zum persönlichen Schutzbereich des Art. 8 GG.
- 2erfülltÖrtliche Zusammenkunft mehrerer PersonenMehrere Menschen kommen an einem gemeinsamen Ort zusammen.
- 3fehltGemeinschaftliche Kommunikation zur öffentlichen MeinungsbildungDer ausschließlich private Erfahrungsaustausch ist nicht auf öffentliche Meinungsbildung gerichtet.
- 4erfülltFriedlichkeitDas gemeinsame Verhalten ist nicht gewalttätig oder aufrührerisch.
- 5erfülltWaffenlosigkeitKeiner der Beteiligten führt eine Waffe mit sich.
Typische Fehler
FehlerEine fehlende Anmeldung wird als Grund behandelt, den Schutzbereich auszuschließen.
RichtigEine fehlende Anmeldung schließt den Schutzbereich nicht aus; Anmeldepflichten sind bei der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung zu behandeln.
FehlerDer Schutzbereich wird auf Zusammenkünfte im Freien beschränkt.
RichtigAuch Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen können geschützt sein; die besondere Beschränkungsmöglichkeit des Art. 8 Abs. 2 GG betrifft Zusammenkünfte im Freien.